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Was das Nachtflugverbot für den Flughafen bedeutet

Was das Nachtflugverbot für den Flughafen bedeutet

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat Nachtflüge am Flughafen Dortmund untersagt. Doch was heißt das genau? Welche Konsequenzen hat das für den Flugbetrieb am Airport? Und wie geht es jetzt weiter? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Urteil.

Wickede. 

Was genau hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden?

Entschieden wurde am Donnerstag, dass am Dortmunder Flughafen keine Starts und Landungen mehr nach 22 Uhr genehmigt sind. Das Oberverwaltungsgericht hat die vor anderthalb Jahren von der Bezirksregierung Münster erteilte Nachtflug-Genehmigung für rechtswidrig erklärt.

Hat das sofort Auswirkungen auf den Flughafen?

Nein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Außerdem gibt es in Dortmund im Moment gar keine planmäßigen Flüge nach 22 Uhr. Allerdings sind ab Dezember – und bis zum Ende des Winterflugplans im März – sechs Starts ab Dortmund nach 22 Uhr geplant. Das teilte auf Anfrage Flughafen-Sprecher Sebastian Rosendahl mit. Die sechs Nacht-Starts sind Flüge der Airline Tailwind ins türkische Antalya. Bis das Urteil rechtskräftig ist, dürften diese Flüge noch stattfinden, so Rosendahl. Ob die Airline die geplanten Flüge bis dahin wirklich durchführt, sei aber jetzt noch zu klären.

Sind damit auf alle Zeit verlängerte Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen tabu?

Nein. Das Gericht hat vor allem gerügt, dass bei der ursprünglichen Genehmigung keine vernünftige Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Aspekten und dem Schutzbedürfnis der Anwohner stattgefunden hat. Das kann natürlich nachgeholt werden.

Was müsste der Flughafen tun, damit Flugzeuge doch noch länger starten und landen können?

Es müsste wohl auf jeden Fall mehr Rücksicht auf die Anwohner genommen werden. Denkbar wäre zum Beispiel, dass nach 22 Uhr nur Flugzeuge landen und starten dürfen, die an die großen Drehkreuze wie Frankfurt oder München angeschlossen sind. Außerdem müsste schlüssig dargelegt werden, warum die Abendflüge nicht auch tagsüber abgewickelt werden können.

Das Oberverwaltungsgericht hat keine Revision zugelassen. Ist damit der juristische Weg definitiv am Ende?

Noch nicht ganz. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde eingelegt werden. Das würde dann vom Bundesverwaltungsgericht geprüft. Sollten Flughafen und Bezirksregierung mit der Beschwerde Erfolg haben, würde es zu einem weiteren Prozess kommen.

Was sagen die Befürworter längerer Flugzeiten zu dem Urteil?

Das Gericht sagt, dass die Bezirksregierung Münster die Vorteile der längeren Betriebszeiten unvollständig ermittelt und gegenüber dem Lärmschutzbedürfnis der betroffenen Nachbarn nicht ausreichend gewichtet habe. „Dieser Abwägungsmangel kann in einem ergänzenden Verfahren behoben werden“, teilte Udo Mager, Geschäftsführer der Flughafen Dortmund GmbH, mit. Das Urteil sei „zwar vorerst ein Rückschlag“. Das werde den Flughafen aber nicht daran hindern, weiter daran zu arbeiten, bis 2023 ein ausgeglichenes Betriebsergebnis zu erreichen. Der Flughafen wartet jetzt auf die Urteilsbegründung, mit der Mager nicht vor Januar 2016 rechnet. Dann gehe es daran, das Verfahren zur Behebung der Genehmigungsmängel zu besprechen.

Dortmunds IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber, teilte mit, das Urteil sei noch keine endgültige Niederlage: Der vom Gericht kritisierte Abwägungsmangel könne behoben werden. Die IHK sichere dem Flughafen die volle Unterstützung zu.

Der Verein „Pro Airport“ sieht den Flughafen „der großen Chance beraubt, mit den inländischen Airports noch konkurrieren zu können“, so Pro-Airport-Vorsitzender Jörg Hübner. Er vermutet im Urteilsspruch der Münsteraner Richter „gegen den Dortmund Airport“ eine verdeckte Stärkung des Flughafens Münster.

Was sagen die Gegner längerer Flugzeiten zu dem Urteil?

Der grüne Dortmunder Landtagsabgeordnete Mario Krüger (Grüne) begrüßte das „vernichtende Urteil“. Es sei bezeichnend, dass weder SPD, CDU, noch Flughafen oder Bezirksregierung Münster bisher die Lärmschutzinteressen der Anwohner „sachgerecht gewürdigt“ hätten.

Ingrid Reuter, Fraktionssprecherin der Grünen in Dortmund, freute sich, dass das Gericht die Vorteile ausgeweiteter Betriebszeiten anzweifele: „Damit sind die immer ins Feld geführten Erweiterungspläne des Flughafens längst nicht so bedeutsam, wie gerne dargestellt.“

„Wir haben gewonnen“, kommentierte Utz Kowalewski, Vorsitzender der Fraktion Die Linke & Piraten in Dortmund das Urteil. Es sei auch eine Chance: „Mit einer Ausweitung der Betriebszeiten ist dem Flughafen wirtschaftlich kaum gedient.“

2015-12-03 15:52:00.0