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Stadt Dortmund muss Rechten im Rat 42.000 Euro zahlen

Stadt Dortmund muss Rechten im Rat 42.000 Euro zahlen

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Der Dortmunder Stadtrat. Foto: Peter Bandermann (Archiv)
Die Stadt Dortmund muss die beiden Vertreter von NPD und „Die Rechte“ als Ratsgruppe anerkennen – und ihnen mindestens 42.000 Euro zusätzlich zahlen.

Dortmund. 

Bittere Schlappe für die Stadt Dortmund vor dem Oberverwaltungsgericht Münster: Sie muss die beiden rechtsextremen Ratsvertreter Axel Thieme (NDP) und Michael Brück (Die Rechte) als Ratsgruppe anerkennen. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen – vor allem finanzielle.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag in einer Einstweiligen Verfügung festgestellt. Die Stadt hatte eine entsprechende Anerkennung verweigert. Die Entscheidung hat zur Folge, dass den beiden rechtsextremen Ratsherren als Gruppe mindestens 42.000 Euro im Jahr zusätzlich aus dem städtischen Haushalt für ihre Ratsarbeit erhalten.

Die Stadt hatte im November einen entsprechenden Antrag der beiden rechtsradikalen Ratsvertreter abgelehnt. Die Verwaltung hatte Zweifel, dass sich die beiden „allein wegen ihres angezeigten gleichgerichteten Wirkens aufgrund grundsätzlicher politischer Überzeugung zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben.“ Vielmehr bestehe die Vermutung, dass der angestrebte Zusammenschluss auf finanzielle Vorteile und eine stärkere Rechtsposition abzielte, so lautete die Argumentation der Stadt.

Dagegen waren die beiden Ratsherren vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied sogar im Dezember 2015 zugunsten der Stadt.

Richter sehen gleiche Ziele bei beiden Parteien

Das Oberverwaltungsgericht wies die Entscheidung der Dortmunder Stadtverwaltung nun aber zurück. Es komme nicht auf die politischen Inhalte, die die beiden Ratsvertreter vertreten, an, sondern allen darauf, ob sie gleichgerichtete Ziele verfolgten. Davon sei in diesem Falle auszugehen, so entschied das Oberverwaltungsgericht.

Die Stadt könnte versuchen, die Eil-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in einem Hauptverfahren zu kippen. Ob sie diesen Weg beschreitet, stand am Freitag noch nicht fest.

Linke und Piraten sprechen von „Hiobsbotschaft“

Unterdessen wertete die Fraktion „Die Linke & Piraten“ im Rat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts als „Hiobsbotschaft“: „Wir leben in einem Rechtsstaat. Deshalb akzeptieren wir das Urteil des OVG selbstverständlich. Aber wir halten es für falsch. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Daher kann die verbrecherische Haltung dieser Nazis auch nicht als gleichgerichtete politische Auffassung verstanden werden, die einen Gruppenstatus rechtfertigt, sondern nur als Anschlag auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. Einem solchen Anschlag sollten auch Gerichte keine Unterstützung gewähren“, so der Fraktionsvorsitzende Utz Kowalewski in einer Pressemitteilung.