Dortmund.
Wie in allen anderen Städten und Gemeinden in ganz Deutschland sinkt auch in Dortmund die Inzidenz – die Corona-Regeln können also gelockert werden. Doch was bedeutet das für den Phoenixsee?
Dortmund: Gilt noch Maskenpflicht am Phoenixsee?
Ganz Deutschland kann sich freuen: Weil die Inzidenz sinkt, ist endlich wieder mehr möglich. Shoppen ohne Negativ-Test, Sport im Fitnessstudio oder der Gang ins Kino und in den Freizeitpark sind dabei nur ein paar Beispiele. Auch die Menschen in Dortmund bekommen diese Freiheiten zu spüren.
Dortmund: Aktuelles Amtsblatt liefert Antworten
Doch wie sieht es eigentlich mit der Maskenpflicht aus? In den Geschäften im Einzelhandel ist ein Mund-Nasen-Schutz beispielsweise weiterhin vorgeschrieben. Gilt die Maskenpflicht auch noch für den Phoenixsee in Dortmund?
Die Antwort liefert ein von der Stadt Dortmund aktuell (7. Juni 2021) herausgegebenes Amtsblatt zum Zwecke der Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus. Demnach gilt die Maskenpflicht am Phoenixsee nur in einem bestimmten Zeitraum.
Dortmund: Regeln gelten nicht nur am Phoenixsee
Demnach muss du auf den Wegflächen samstags, sonntags und feiertags eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Zeit von 12 bis 20 Uhr tragen. Doch diese Regel gilt nicht nur für den Phoenixsee.
Folgende weitere Grün- und Erholungsanlagen sind von dieser Regel betroffen:
- Westpark
- Fredenbaumpark
- Rombergpark
- Hoeschpark
- Revierpark Wischlingen
Übrigens: Wenn du innerhalb des Wallrings der Dortmunder Innenstadt in den Fußgängerzonen unterwegs bist, musst du immer in der Zeit von 9 bis 20 Uhr ebenfalls eine Maske tragen. Auf der Münsterstraße – von der Einmündung Priorstraße bis zur Kreuzung Mallinckrodtstraße – sowie auf der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage des Nordmarktes gilt die Maskenpflicht in der Zeit von 9 bis 20 Uhr. So auch in den Fußgängerzonen in den Stadtteilnebenzentren.
Dortmund: Kinder sind von der Maskenpflicht ausgenommen
Doch es gibt auch Ausnahmen: So gilt die Maskenpflicht beispielsweise nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
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Diese Allgemeinverfügung gilt jetzt erst einmal bis zum 21. Juni 2021. Und wer weiß, vielleicht können die Dortmunder danach weitere Lockerungen bezüglich der Maskenpflicht genießen. (cf)