Dortmund.
Gibt es einen Superlativ zu „schwarz“? Eigentlich kann man diese Farbe, so sie denn überhaupt eine ist, gar nicht steigern. Oder doch? Schwarz, schwärzer, am schwärzesten? Das Schwarz mit dem Namen „India Black“ sei in einem Fall, der jetzt vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde, jedenfalls nicht schwarz genug. Eine Witwe klagte gegen einen Steinmetz. Das Grab ihres Mannes sei zu gräulich.
Aber von vorne: Eine Witwe aus Dortmund hatte ihren Mann verloren und wollte ihm ein gebührendes Andenken auf einem Friedhof in Castrop-Rauxel errichten. Der Grabstein mit Granitstein, Säulen und Engel sollte ein Denkmal werden. Der Preis: 13.500 Euro. Doch dann wollte die Kundin eines Herner Steinmetzes nicht zahlen. Der Stein sei nicht schwarz genug. Das berichteten die Ruhrnachrichten.
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Dortmunder Landgericht gab der Klägerin Recht
Demnach zeichneten sich helle Schattierungen auf den Granitplatten der Farbe „India Black“ ab. Vor dem Dortmunder Landgericht hatte die Witwe sogar Recht bekommen. Der Steinmetz habe sie nicht genug aber die Beschaffenheit solch eines Natursteins aufgeklärt.
Parteien einigten sich vor Gericht auf einen Rabatt
Und die Richter am Oberlandesgericht? Die nahmen’s nicht so genau. Den Farbunterschied könne man nur ausmachen, wenn man wirklich nah heran gehe. Ihr Kompromiss-Vorschlag: Vielleicht könne der Steinmetz der Dame zehn Prozent vom Preis entgegenkommen. Laut Ruhrnachrichten einigten sich die beiden Parteien auf das Angebot. (jk)