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Dortmund will Steuer streichen – eine ganze Stadt atmet auf

Gerade nach der Corona-Pandemie boomt das Nachtleben in den Dortmunder Clubs. Nun die nächste gute Nachricht: DIESE Steuer soll wegfallen.

Dortmund
Dortmund Foto: imago/Westend61

Als im Jahr 2020 die Corona-Pandemie ausbrach, war es erst einmal Schicht im Schacht. Viele Veranstaltungen wurden abgesagt, so mancher Club musste schließen und einige Partys wurden auf unbestimmte Zeit verschoben. Umso mehr wurde nach der Pandemie gefeiert und gerade in Dortmund boomt das Nachtleben wieder.

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Doch ein Überbleibsel aus dieser Zeit ist geblieben: die ausgesetzte Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen, die so manchem Clubbesitzer den Alltag erleichterte. Hier kündigt die Stadt Dortmund nun Großes an.

Dortmund: Wird die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen jetzt endgültig abgesetzt?

Seit 2020 ist die sogenannte Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen vorübergehend abgeschafft worden, um die Clubbesitzer zu entlasten. Die Vergnügungssteuer erhebt einen bestimmten Prozentsatz auf den Umsatz des jeweiligen Etablissements. Die Einnahmen der Steuer geht dann an die jeweilige Stadt. Ursprünglich sollte sie 2025 wieder in Kraft treten. Die Stadt Dortmund erwägt nun aber, die Vergnügungssteuer abzuschaffen. Dies wäre ein großer Schritt für alle, die regelmäßig Tanzveranstaltungen ausrichten!


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In einer finalen Sitzung am 14. Dezember soll darüber entschieden werden, ob dieser Plan tatsächlich umgesetzt werden kann. Immerhin konnte die Stadt durch die Besteuerung von Tanzveranstaltungen nach eigenen Angaben jährlich circa 320.000 Euro einnehmen. Diese Einnahmen würden dann wegfallen!

Auch andere Städte planen die Wende

Dortmund ist nicht die erste Stadt, die das Nachtleben beleben und die lokalen Clubbetreiber unterstützen will. Auch in Düsseldorf soll die Vergnügungssteuer für Clubs und Bars künftig wegfallen, und in anderen NRW-Städten wie Bochum wird ebenfalls diskutiert. Wird auch Zeit, finden viele. Denn die Clubbetreiber ärgern sich schon lange: So einheitlich ist die Regelung nämlich nicht. Neben Tanzveranstaltungen müssen nur Veranstaltungen und Etablissements aus dem Erotikbereich die Steuer zahlen. Konzerthallen sind dagegen nicht betroffen.


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Am 14. Dezember entscheidet sich, ob die Clubbesitzer in Dortmund aufatmen können. In vielen anderen Städten hoffen die übrigen Veranstalter von Tanzveranstaltungen, bald auch an der Reihe zu sein.