Der Vorfall sorgte in Dortmund für Aufsehen: Am 19. Oktober starb ein Mann (44) bei einem Polizei-Einsatz. Nun gibt es neue Erkenntnisse von der Polizei Recklinghausen, die aus Neutralitätsgründen ermittelte.
Aus einem Bericht der Dortmunder Staatsanwaltschaft heißt es, dass weder die Bodycams der eingesetzten Beamten, noch die in den Streifenwagen installierten Kameras weitere Aufschlüsse zum Vorfall geben können.
Dortmund: Mann starb bei Taser-Einsatz der Polizei
Was war passiert? An jenem 19. Oktober um 4.36 Uhr wurde die Polizei wegen eines Randalierers zu einem Einsatz in der Wittener Straße in Dortmund-Dorstfeld gerufen worden. Ein Anwohner alarmierte die Beamten, weil der Mann, der erheblich unter Alkoholeinfluss stand, schreiend umher lief und gegen Autos schlug.
Bei dem Polizeieinsatz hatte der Mann Widerstand gegen die Einsatzkräfte geleistet und musste nach einem Taser-Einsatz wiederbelebt werden. Doch für ihn kam jede Hilfe zu spät. Um 6.18 Uhr wurde er im Krankenhaus für tot erklärt. Der Verstorbene litt an einer sehr schweren Erkrankung des Herzens.
Die Polizei Recklinghausen ermittelte aus Neutralitätsgründen zum Vorfall, zu dem es nun neue Erkenntnisse gibt. Demnach können weder die Bodycams der Beamten vor Ort, noch die in den Streifenwagen installierten Kameras weitere Aufschlüsse geben.
Mann litt an schwerer Herzerkrankung
Die Geräte blieben ausgeschaltet, als die Beamten in den frühen Morgenstunden wegen des Randalierers gerufen worden waren, heißt es in einem Bericht der Dortmunder Staatsanwaltschaft für die nächste Sitzung des Innenausschusses im NRW-Landtag am Donnerstag (15. Dezember). Die Kameras waren nach dem Tod des Mannes für eine Auswertung sichergestellt worden. Es sei nicht auszuschließen, dass die Beamten wegen der Dramatik des Einsatzes gar keine Gelegenheit hatten, die Geräte einzuschalten.
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Das Obduktionsprotokoll des Instituts für Rechtsmedizin Dortmund liegt laut dem Bericht der Staatsanwaltschaft schriftlich vor. Daraus ergebe sich, „dass die Herzerkrankung des Verstorbenen derart schwer war, dass es jederzeit zu einer malignen Herzrhythmusstörung bis hin zu einem plötzlichen Herztod kommen konnte“.
Laut einem forensisch-toxikologischen Gutachten hatte er zudem Amphetamin und Medikamente konsumiert: „Es soll nicht auszuschließen sein, dass dies – insbesondere unter Berücksichtigung der beschriebenen Herzvorerkrankung – den Eintritt des Todes begünstigt hat“, heißt es in dem Bericht.
Einschaltpflicht für Bodycams und Kopplung an Taser
Bereits vor mehreren Monaten sorgte der Fall des von einem Dortmunder Beamten erschossenen Flüchtlings Mouhamed D. aus dem Senegal für Aufregung. Auch in diesem Fall hatten die Beamten zunächst zum Taser gegriffen, ohne den 16-Jährigen stoppen zu können. Und auch hier blieben die Bodycams aus.
Das Ministerium prüfe nun nach eigenen Angaben „die Umsetzung einer Trage- und Einschaltpflicht der Bodycam sowie eine mögliche Koppelung des DEIG mit der Bodycam.“ Es ist jedoch noch nicht absehbar, wann dies zum Abschluss kommen könnte.