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Dortmund: Vergewaltigungs-Prozess – Arzt soll Patientin Pizza für ihr Schweigen angeboten haben

Dortmund: Vergewaltigungs-Prozess – Arzt soll Patientin Pizza für ihr Schweigen angeboten haben

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Gewahrsam? Festnahme? Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Dortmund: Vergewaltigungs-Prozess – Arzt soll Patientin Pizza für ihr Schweigen angeboten haben

Gewahrsam? Festnahme? Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Dortmund. 

Es sind abscheuliche Vorwürfe, die am Donnerstag vor dem Landgericht Dortmund verhandelt wurden.

Statt einer Patientin zu helfen, soll sich ein Arzt (36) aus dem Klinikum Dortmund an ihr vergangen haben – und das nicht nur einmal.

Dortmund: Vergewaltigungs-Prozess – Arzt soll Patientin schamlos ausgenutzt haben

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Dortmund soll Bakar W. (36) in der Zeit vom 31. Oktober 2017 bis 2. November 2017 seine Patientin gleich zwei Mal missbraucht haben.

Der erste Vorfall soll sich bei einer Ultraschalluntersuchung ereignet haben. Hierbei soll der Klinik-Arzt sein Opfer erst sexuell missbraucht und dann vergewaltigt haben.

Vergewaltigungsvorwürfe gegen Arzt aus Dortmund – Pizza für Schweigen der Patientin?

Drei Stunden nach der Vergewaltigung soll der Mediziner sein Opfer in sein Dienstzimmer zitiert haben, um den Vorfall zu vertuschen.

Dabei soll er ihr für ihr Schweigen eine Pizza und 20 Euro angeboten haben! Später soll der 36-Jährige sein Opfer ein weiteres Mal missbraucht haben.

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Ein paar Fakten über die Stadt Dortmund:

  • wurde 880 erstmals schriftlich erwähnt (als ‚Throtmanni‘)
  • hat 588.250 Einwohner (Stand: Dezember 2019) und ist damit die neuntgrößte Stadt Deutschlands
  • nach Fläche und Einwohnerzahl die größte Stadt im Ruhrgebiet
  • der Signal-Iduna-Park (Heimstadion von Borussia Dortmund) ist mit über 81.000 Plätzen das größte Fußballstadion Deutschlands
  • weitere Sehenswürdigkeiten: Westfalenpark, Dortmunder U, Deutsches Fußballmuseum
  • Oberbürgermeister ist Thomas Westphal (SPD)

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Wie die „Bild“ berichtet, soll der Anwalt des angeklagten Arztes am Donnerstag (17. März) den Ausschluss der Öffentlichkeit für das Verfahren beantragt haben.

Dem sei das Gericht in Teilen nachgekommen. Zumindest für die Verlesung der Anklage sowie die mögliche Aussage des Angeklagten sei die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um die Intimsphäre des Opfers zu schützen. Der Prozess werde fortgesetzt.

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