Veröffentlicht inBochum

Marcel-Heße-Prozess: Heute fällt das Urteil vor dem Landgericht Bochum

Marcel-Heße-Prozess: Heute fällt das Urteil vor dem Landgericht Bochum

Marcel-Heße-Herne-Bochum-gericht-Urteil.jpeg

Lebenslänglich! Ein Rückblick auf den Fall Heße

Marcel-Heße-Prozess: Heute fällt das Urteil vor dem Landgericht Bochum

Lebenslänglich! Ein Rückblick auf den Fall Heße

Am Mittwoch wurde das Urteil im Prozess gegen Marcel Heße gesprochen. Der Doppelmörder wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Wir blicken zurück auf den Fall, der das Ruhrgebiet in Atem gehalten hat.

Bochum. 

Der Andrang vor Raum A.0.10 im neuen Bochumer Justizzentrum wird groß sein am heutigen Mittwoch: Denn um 14 Uhr soll nach viereinhalb Monaten das mit Spannung erwartete Urteil im Prozess gegen den mutmaßlichen Doppelmörder Marcel Heße fallen.

————————————-

• Mehr Themen:

Urteil nach Jugendstrafrecht? Warum Marcel Heße dennoch sehr lang im Gefängnis sitzen könnte

Der Doppelmord von Herne: Wie Marcel Heße das Ruhrgebiet in Atem hielt

„Marcel Heße ist voll schuldfähig“ – Staatsanwalt fordert lebenslange Haft in erschütterndem Plädoyer

————————————-

Der 20-Jährige hat im März 2017 zuerst den neunjährigen Nachbarsjungen Jaden und einen Tag später seinen Freund Christopher W. brutal getötet – das wirft ihm Staatsanwaltschaft vor.

Heße hat die Taten bereits früh im Prozess eingeräumt. Der Prozess hatte bundesweit für großes Aufsehen gesorgt: Marcel Heße hatte die Morde mit außerordentlicher Grausamkeit begangen, hatte Bilder seiner Opfer per Whatsapp verschickt und im Internet veröffentlicht und sich bis zuletzt augenscheinlich angesichts der Taten völlig emotionslos gezeigt.

Erst am letzten Prozesstag wird sich entscheiden, ob Heße, der zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.

Es ist extrem selten, dass derart junge Täter keine Jugendstrafe erhalten. Die Psychologin Sabine Nowara und die Psychiaterin Astrid Rudel hatten in ihrem Gutachten allerdings festgestellt, dass Heße nicht mehr als Jugendlicher zu behandeln ist, sondern als Erwachsener.

Lebenslange Freiheitsstrafe droht

Sollte das Gericht dem Gutachten folgen, droht Heße eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sollte das Gericht doch nach Jugendstrafrecht urteilen, droht eine Höchststrafe von 15 Jahren. Allerdings kann das Gericht eine Anordnung zur Sicherungsverwahrung vorbehalten. Die Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haftstrafe fordert, hatte eine mögliche Sicherungsverwahrung in ihrem Plädoyer bereits anklingen lassen.