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Bochum: Partygast stirbt nach Security-Einsatz – Türsteher angeklagt

Bochum: Partygast stirbt nach Security-Einsatz – Türsteher angeklagt

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Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Bochum: Partygast stirbt nach Security-Einsatz – Türsteher angeklagt

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Die „Polarize“-Technoparty in der Messehalle in Bochum vom 9. auf den 10. April endete für einen Partygast tödlich.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Bochum gegen einen 42-jährigen Türsteher Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Das bestätigte Landgerichtssprecherin Katja Nagel auf Anfrage der „WAZ“.

Bochum: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Mitte April hatte der Vorfall auf der „Polarize“-Technoparty in der Messehalle „Ruhrcongress“ in Bochum für großes Aufsehen gesorgt. Für einen Partygast endete ein Streit mit der Security tödlich. Nach aktuellem Ermittlungsstand der Polizei war der Mann von den Türstehern der Party verwiesen wurden, weil er sich daneben benommen hatte.

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Erste Hilfe leisten – das kannst du tun!

  • Bei einem Unfall die Unglücksstelle absichern und den Notruf unter 112 oder 110 wählen
  • lebenswichtige Funktionen des Verletzten kontrollieren
  • Im Fall der Fälle: Wiederbelebung starten, Blutungen stillen, stabile Seitenlage
  • Person mit einer Rettungsdecke wärmen. Dabei auch auf Wärme von unten achten
  • Psychische Betreuung: Mit der betroffenen Person sprechen, ihr über den Kopf streichen. Auch Bewusstlose spüren diese Fürsorge.

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Den Platzverweis ließ der Partygast aber nicht auf sich sitzen und kehrte auf die Tanzfläche zurück. Als die Security das bemerkten, eskalierte die Situation. Es kam zu Handgreiflichkeiten zwischen dem Sicherheitsdienst und dem 41-Jährigen. Ein Security-Mitarbeiter schnappte sich den wütenden Partygast und fixierte ihn. Dabei verlor er das Bewusstsein und wurde nach Angaben der Polizei „reanimationspflichtig“.

Bochum: Partygast stirbt nach Streit mit Türsteher

Mit einem Krankenwagen wurde der 41-Jährige in ein Krankenhaus gebracht. Wiederbelebungsversuche des Rettungspersonals scheiterten. Im Anschluss nahm die Mordkommission die Ermittlungen auf.

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Nach der Obduktion wurde Ersticken als Todesursache festgestellt. Allerdings soll das Opfer auch Vorerkrankungen gehabt haben. Dies könnte laut „WAZ“ bei einem möglichen Prozess eine wichtige Rolle spielen.

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Mehr zu dem Vorfall in Bochum:

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Ob der Fall nach der erhobenen Anklage der Staatsanwaltschaft Bochum aber wirklich vor Gericht verhandelt wird, entscheidet das zuständige Schwurgericht. Der Angeschuldigte sitzt seit der Partynacht weiter in U-Haft. Es solle Fluchtgefahr bestehen. (fs)