Bochum.
In Bochum ist ein Mann wegen Betrugs angeklagt worden.
Er soll seit 2021 mehr Coronta-Tests abgerechnet haben, als tatsächlich gebraucht worden sind. Nun droht dem 49-Jährigen aus Bochum eine Gefängnisstrafe.
Bochum: Sechs Jahre Haft für Betrug
Im Prozess um einen großangelegten Betrug mit falsch abgerechneten Coronatests hat das Bochumer Landgericht einen Unternehmer zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Der 49-jährige Angeklagte hatte zuletzt doch noch gestanden, über seine zahlreichen Teststellen im Ruhrgebiet und im Rheinland deutlich mehr sogenannte Bürgertests abgerechnet zu haben, als tatsächlich durchgeführt worden waren.
Bochum: Schaden von 24,5 Millionen Euro
Die dadurch dem Bund entstandene Schadenssumme bezifferte das Gericht bei dem Urteil am Freitag auf rund 24,5 Millionen Euro.
„Der Angeklagte handelte mit einer Selbstbedienungsmentalität, die ihresgleichen sucht“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Rehaag in der Urteilsbegründung.
+++ Bochum: Tote Tiere im Wasser! Erschreckende Bilder am Ümminger See – „Stinkt ekelhaft“ +++
Das Unternehmen des 49-Jährigen habe im März 2021 mit den Coronatests begonnen und von Anfang an keine richtige Buchführung vorgenommen. Deshalb sei dem Mann klar gewesen, dass die Zahlen, die er schließlich zur Abrechnung übermittelte, nicht stimmten.
——————————————————
Mehr Bochum-Themen:
Bochum: Türsteher nach Tod von Partygast angeklagt – jetzt ist er wieder auf freiem Fuß
Bochum: Zeltfestival Ruhr kehrt zurück – und macht diese große Ankündigung
Bochum: Schlimmer Gestank zieht durch die ganze Stadt – jetzt meldet sich sogar die Polizei zu Wort
——————————————————
Bochum: Schadenswiedergutmachung möglich
Das Gericht hob in seiner Urteilsbegründung allerdings auch hervor, dass der Angeklagte nach anfänglichem Bestreiten zuletzt sichtbar Einsicht und Reue gezeigt habe. Außerdem können nach derzeitigem Stand der Dinge bis Ende August mehr als 17 Millionen Euro an Schadenswiedergutmachung geleistet werden. Das Verfahren gegen den ursprünglich mitangeklagten Sohn des 49-Jährigen war schon zuvor gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.(dpa)