- Daniel Ruda hat das Gefängnis verlassen
- 2002 wurde er wegen eines bestialischen Satans-Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt
- Nun wurde er blitzschnell entlassen
- Weil die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde gegen die Entlassung zurückzog
Bochum.
Daniel Ruda (42) ist ein freier Mann. Der als Satans-Mörder von Witten berüchtigte Mann hat am Freitagvormittag nach 16 Jahren Haft das Gefängnis in Bochum verlassen.
Der Grund für die Blitz-Entlassung: Die Staatsanwaltschaft hat ihre jüngste Beschwerde gegen den Entlassungsbescheid des Bochumer Landgerichts zurückgezogen. Das bestätigt Rudas Verteidiger Hans Reinhardt gegenüber DER WESTEN.
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Nach dieser Zurücknahme der Beschwerde sieht das deutsche Recht eine schnellstmögliche Entlassung vor. Und so geschah es nun auch.
Wie kam es zum Rückzug der Beschwerde? „Ich weiß es nicht“, sagt Anwalt Reinhardt. „Zu vermuten ist, dass der Staatsanwalt von seinem Vorgesetzten, dem Generalstaatsanwalt, zurückgepfiffen wurde. Schließlich war die Begründung der Beschwerde absolut unhaltbar.“
15 Jahre Haft für bestialischen Satans-Mord
Daniel Ruda, der in Haft seinen Namen in Daniel W. ändern ließ, hatte 2001 gemeinsam mit seiner damaligen Frau Manuela einen Arbeitskollegen in die gemeinsame Wohnung gelockt und in einem satanistischen Ritual bestialisch ermordet. Dafür saß er 15 Jahre im Knast und rund ein Jahr in einer Psychiatrie.
Seine Strafe hatte er ursprünglich schon vor 13 Monaten abgesessen. Den Weg in die Freiheit versperrte aber der Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord einer Brieffreundin, von dem er aber freigesprochen wurde.
Vor knapp zwei Wochen beschloss das Landgericht Bochum aber die vorzeitige Entlassung, die nun durchgeführt wurde.