Langscheid.
Der Prozess vor dem Amtsgericht Arnsberg gegen einen Segler aus Unna (WP berichtete am Mittwoch) zieht im WP-Internetforum „Der Westen.de“ weitere Kreise.
Vor allem wird dort die Frage thematisiert, ob nicht – analog zu Verstößen im Straßenverkehr – dem nun mit einer Geldstrafe gerügten Segler auch der Segelschein auf Zeit entzogen werden müsste: „So einer darf nie wieder ein Boot steuern“ schreibt ein Nutzer im Forum.
Ein anderer Schreiber sieht es ähnlich: „Entzug des Segelscheins und gut ist’s. Im Straßenverkehr werden Rüpel auch entsprechend bestraft, wenn sie oft aufgefallen sind, und wenn sie erwischt wurden.“
Rechtlich, so die Recherchen der WP beim Amtsgericht Arnsberg, ist nun nichts mehr nachzubessern, denn bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht war der Segelschein kein Thema. Auch ist offen, ob der angeklagte 31-Jährige aus Unna überhaupt einen solchen besitzt. Und nach dem Urteilsspruch ist nun nichts mehr zu machen.
„Der Mann sollte von Seiten des Ruhrverbandes aus dem Verkehr gezogen werden“, schreibt ein weiterer Nutzer der WP-Plattform. Auch dieser Spur ging die WP nach: Möglich wäre dies, wenn der Ruhrverband die Nutzung untersagen würde, denn jeder Bootseigner muss sich, wenn sein Boot größer als sechs qm ist (nicht Segelfläche), an der Talsperre anmelden und eine Nutzungsplakette erwerben. „Das sind 80 Euro im Jahr bei einem Boot mit einem Bootsliegeplatz an der Sorpe“, so Josef Thüsing, Betriebsleiter an Sorpe und Möhne. Die Bootsordnung, einzusehen auf der Internetseite des Ruhrverbandes, lässt dies zu: Unter Absatz 5 (Genehmigung) heißt es: „Sie ist jederzeit widerruflich“. Doch in diesem Fall zieht auch diese Regelung nicht, denn das Boot gehört einem Familienmitglied, so war im Prozess in Arnsberg zu erfahren. „Bisher haben wir so einen Fall noch nie an unseren Talsperren gehabt“, ist sich Markus Rüdel, Pressesprecher des Ruhrverbandes in Essen sicher.
Die von den Usern im Internetforum angedachte Lösung, mit dem Entzug des Segelscheins zu reagieren, ist aus verschiedenen Gründen keine: In Deutschland gibt es eine große Reihe von Segelscheinen, die teilweise verpflichtend und teilweise freiwillig sind. In der nicht-gewerblichen Sportbootschifffahrt hängt die Führerscheinvorschrift hauptsächlich vom befahrenen Revier und daneben gelegentlich auch von der Größe und Art des Bootes ab. Die meisten Segelverbände wollen einen „Schein“, wenn Sportler an Verbandsregatten teilnehmen möchten. Für viele Binnenreviere ist gar kein Schein vorgeschrieben. Das ist auch an der Sorpe so: „Wir haben hier ein abgeschlossenes Gewässer“, so Josef Thüsing. Und da alle Boote angemeldet sein müssen, kenne man die Nutzer ja.
Eine Ausnahme bilden die Bootsverleiher: Dort wird meistens von den Mietern von Sportbooten der Sportführerschein für Binnengewässer verlangt, da die Unternehmen nach der Sportbootvermietungsverordnung gesetzlich in der Pflicht stehen.
Letztlich bleibt zu hoffen, dass die deftige Geldstrafe den Segler in Zukunft auf riskante Manöver verzichten lässt.