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FC Schalke 04: Fans verwundert über DIESE Entscheidung – jetzt klärt S04 auf

FC Schalke 04: Fans verwundert über DIESE Entscheidung – jetzt klärt S04 auf

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© IMAGO/Team 2

FC Schalke 04: Der lange und steinige Weg zurück nach oben

2021 war ein einschneidendes Jahr für Schalke 04. Der beispiellose finanzielle Niedergang der Vorjahre gipfelte im Horror-Abstieg. Rouven Schröder und Dimitrios Grammozis übernahmen die Mammutaufgabe, aus dem Scherbenhaufen einen Aufsteiger zu formen.

Die Fans des FC Schalke 04 werden noch immer wütend, wenn sie an den Platzverweis für Dominick Drexler zurückdenken.

Nach der äußerst umstrittenen Roten Karte durch VAR-Eingriff wurde Drexler für zwei Spiele gesperrt. Viele Fans verstehen nicht, warum der FC Schalke 04 dagegen keinen Einspruch einlegt. Das erklärt nun Pressechef Marc Siekmann.

FC Schalke 04 erklärt Verzicht auf Einspruch gegen Drexler-Sperre

„Diese Rote war ein Witz“ – da sind sich nicht nur alle Schalker einig. Selbst Trainer und Spieler von Gegner Köln sahen in Drexlers Foul an Jonas Hector nichts, was einen Platzverweis rechtfertigt.

Umso bitterer, dass die (Fehl-)Entscheidung erst durch einen Eingriff des Videoschiedsrichters zustande kam. Noch bitterer, dass Dominick Drexler dafür sogar eine Zwei-Spiele-Sperre aufgebrummt bekam.

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Schalke-Pressesprecher erklärt Vorgehen

Was viele S04-Fans nicht verstehen: Der FC Schalke 04 akzeptierte das Strafmaß und verzichtete auf einen Einspruch. Auf zahlreiche Nachfragen meldete sich Schalkes Pressechef zu Wort und erklärte die Entscheidung.

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Siekmann: „Rechtslage bleibt eindeutig“

„Die Statuten sind an dieser Stelle (leider) eindeutig: Zwei Spiele Sperre sind das Mindestmaß. Wir haben das alles geprüft und angemahnt, aber am Ende können wir die DFB-Statuten nicht ändern. Dass sich das ungerecht anfühlt – keine Frage. Die Rechtslage bleibt aber eindeutig“, schreibt Siekmann auf Twitter.

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Eine Reduzierung der Strafe wäre dementsprechend nur möglich gewesen, wenn eine klare Fehlentscheidung von Schiedsrichter Robert Schröder nachgewiesen werden könnte. Da ein Kontakt aber zweifelsfrei stattfand, wäre dieser Einspruch hoffnungslos gewesen. (dso)