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Borussia Dortmund: Richterin verdonnert BVB-Profi Marius Wolf zu 200.000 Euro Strafe

Borussia Dortmund: Richterin verdonnert BVB-Profi Marius Wolf zu 200.000 Euro Strafe

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Marius Wolf von Borussia Dortmund wurde vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt. (Archivbild) Foto: firo

Kitzingen. 

Am vergangenen Samstag kam Marius Wolf mit Borussia Dortmund beim FC Bayern München gehörig unter die Räder.

Nur wenige Tage später gab es für den BVB-Profi die nächste Quittung in Bayern. Wie die „Mainpost“ berichtet, sei der junge Offensivkünstler von Borussia Dortmund vor dem Amtsgericht Kitzingen zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verdonnert worden.

Borussia Dortmund: Darum muss BVB-Profi Marius Wolf blechen

Demnach habe das Gericht in Kitzingen ein Verkehrsdelikt vom März 2018 verhandelt, also vor seinem Wechsel zu Borussia Dortmund. Damals soll der BVB-Profi auf der A3 im Landkreis Kitzingen ohne Führerschein am Steuer erwischt worden sein.

Wie die Zeitung berichtet, hätte Marius Wolf seine Fahrerlaubnis zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon zurückhaben können. Doch die Behörden hätten nach zahlreichen Verkehrsdelikten zeitweise den Überblick verloren.

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Wo ist bloß der Führerschein?

So habe Anfang 2017, als das Amtsgericht Goslar Marius Wolf ein Fahrverbot aufgebrummt hatte, niemand mehr gewusst, wo der Führerschein des BVB-Profis eigentlich steckt, berichtet die „Mainpost“.

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Deshalb sei das dreimonatige Fahrverbot erst Anfang 2018 wirksam geworden. Und genau in diesem Zeitraum sei der heutige BVB-Profi in Kitzingen erwischt worden.

Anwalt vertritt Marius Wolf

Persönlich sei der Fußballprofi vor dem Duell zwischen Borussia Dortmund gegen den FSV Mainz (Samstag, 18.30 Uhr) nicht vor Gericht erschienen.

Über seinen Anwalt habe er die Schwarzfahrt allerdings vor Gericht eingeräumt. Deshalb sei es nur um die Höhe der Strafe gegangen. Die belaufe sich neben dem erneuten Fahrverbot auf auf 30 Tagessätze, was bei Marius Wolf eben 200.000 Euro entspreche.

Richterin sieht Bedarf für ein Kindermädchen

Der Staatsanwalt habe in seinem Plädoyer betont, dass dem Wiederholungstäter bei weiteren Delikten ein dauerhafter Entzug des Führerscheins drohen könnte.

Auch die Richterin habe Klartext gesprochen: Der BVB-Profi würde jetzt nicht nur einen Chauffeur, sondern möglicherweise auch „ein Kindermädchen brauchen“.