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Die Chronologie der Ereignisse: So lief der Prozess um den vermutlichen Bonner Siegauen-Vergewaltiger

Die Chronologie der Ereignisse: So lief der Prozess um den vermutlichen Bonner Siegauen-Vergewaltiger

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Foto: dpa

Bonn. 

Für das Paar wird es wohl der schlimmste Moment in ihrem Leben bleiben, bundesweit sorgte der Fall für Entsetzen. Eine Studentin (23) aus Stuttgart war mit ihrem Freund in den Bonner Siegauen campen. In der Nacht soll sie von dem aus Ghana stammenden Eric X. (31) vergewaltigt worden sein. Ihr Freund musste alles mit anhören.

Was war in der Nacht passiert?

Eine 23-Jährige hatte sich mit ihrem Freund am 2. April 2017 in den Bonner Siegauen beim Zelten schlafen gelegt, als auf einmal ein Unbekannter das Zelt mit einer Astsäge aufgeschlitzt haben soll. Die Waffe, einer Machete ähnlich, sei später in der Nähe des Tatorts gefunden worden.

Er habe seine Opfer bedroht und die junge Frau aufgefordert, aus dem Zelt zu kommen. Daraufhin vergewaltigte er sie vor dem Zelt. Ihr Freund (26) musste die Tat mit anhören. Beide hatten Todesangst. Der Freund rief noch die Polizei.

Doch die hielt den Notruf zunächst für einen Scherz (hier mehr dazu lesen). Kurz darauf flüchtete der Täter in Richtung des Rheins.

Wie wurde nach dem Täter gesucht?

Schon am Tag darauf suchte die Polizei mit einem Phantombild nach dem Täter. Etliche Hinweise gingen aus der Bevölkerung ein. Am 8. April hatten Zeugen einen Mann in Bonn gesehen, der dem Phantombild ähnelte und riefen die Polizei. Sie konnten den Verdächtigen noch am Vormittag festnehmen.

Eine DNA-Probe sollte Klarheit bringen. Diese erhärtete den Verdacht: Sein Sperma stammte mit den Spuren überein, dass an der Frau gefunden wurde. Die Polizei hatte also offenbar den Richtigen geschnappt.

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Wie lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft?

Mitte Mai erhob die Staatsanwaltschaft Bonn Anklage gegen den mutmaßlichen Camping-Vergewaltiger. Diese lautete auf Vergewaltigung sowie schwerer räuberischer Erpressung. Nach der Tat soll der 31-Jährige noch sechs Euro und eine Lautsprecherbox geklaut haben.

Der Angeklagte bestreitet die Tat nach wie vor. Zu den DNA-Spuren sagte er: „Wenn das Gericht sagt, dass die DNA passt, muss ich das Mädchen eine Prostituierte nennen.“

Wie ging der Prozess weiter?

Das Gericht beauftragte einen Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, der ein psychologisches Gutachten anfertigen sollte. Somit sollte er herausfinden, ob der Angeklagte schuldfähig und wie gefährlich er ist.

Während der Haft soll X. zwei Wachleute angegriffen haben, auch gegenüber seinen Mithäftlingen soll er sich aggressiv verhalten haben. In seiner Zelle habe er außerdem einen Brand gelegt. Er wurde in den Hochsicherheitstrakt der JVA Köln-Ossendorf verlegt.

Wie geht es dem Opfer?

Die 23-jährige Studentin soll auch ein halbes Jahr später, während des Prozesses, noch unter den Folgen der Vergewaltigung gelitten habenn. Sie soll unter Angstzuständen leiden und habe sogar an Selbstmord gedacht. „Der gesamte Lebensplan, die gesamte Entwicklung der beiden, sind in Abbruch geraten“, so Richter Marc Eumann.

Wie verurteilte das Landgericht Bonn den mutmaßlichen Täter?

Das Landgericht stufte ihn als schuldfähig ein. Seine diagnostizierte Persönlichkeitsstörung soll sich nicht auf die Tat ausgewirkt haben. Er wurde zu elfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Warum ging der Fall vor den Bundesgerichtshof?

Der Verteidiger des 31-jährigen Angeklagten kündigte bereits im Oktober an, Revision einzulegen. Doch der Bundesgerichtshof bestätigte am Mittwoch den Schuldspruch; das Urteil wurde trotzdem aufgehoben. Denn dem BGH fehle die Begründung und Erklärung der Persönlichkeitsstörung.

Wie geht es jetzt weiter?

Eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn muss nun prüfen, ob eine verminderte Schuldfähigkeit vorliege. Wenn dem so sei, müsse das Strafmaß erneut festgelegt werden. (jk)