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Übler Vorfall im Freibad: Mann filmt zwei junge Mädchen in Umkleidekabine – die eine weiß sofort, was zu tun ist

Übler Vorfall im Freibad: Mann filmt zwei junge Mädchen in Umkleidekabine – die eine weiß sofort, was zu tun ist

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Ein Unbekannter hat am Freitag zwei junge Mädchen in einer Umkleidekabine im Lüner Freibad gefilmt. (Symbolbild) Foto: Imago

Lünen. 

Ein Vater aus Werne hat mit seiner zwölfjährigen Tochter und ihrer 13 Jahre alten Freundin einen schönen Badeausflug geplant. Das Trio besuchte das Freibad Cappenburger See in Lünen. Doch dort sollte der fröhliche Ausflug ein jähes Ende nehmen.

Denn ein Spanner soll die beiden Mädchen in der Umkleidekabine gefilmt haben. Der Vater des zwölfjährigen Mädchens aus Werne erzählt den Ruhrnachrichten, was an jenem Nachmittag passiert ist.

„Als meine Tochter und ihre Freundin sich in der Umkleidekabine umgezogen haben, hat die Freundin bemerkt, wie jemand von oben ein Handy in die Kabine hielt“, sagt er. Er war gemeinsam mit seiner Tochter und ihrer Freundin an dem See.

Freibad in Lünen: Zwölfjährige bemerkt Spanner und reagiert sofort

Als seine Tochter den Spanner bemerkte, reagierte sie geistesgegenwärtig. Sie lief sofort aus der Umkleide und suchte den Verdächtigen. Sie rief ihrem Vater zu, dass sie gefilmt worden seien. Das Trio aus Werne lief dem Mann hinterher und stellte ihn zur Rede – der soll jedoch erst einmal alles abgestritten haben. Bei Androhung der Polizei hätte er sein Smartphone dann aber rausgerückt, die 13-jährige Freundin seiner Tochter hätte die Videoaufnahmen dann gelöscht.

Dabei seien ihr auf seinem Handy noch mehrere Videos dieser Art aufgefallen. Der Verdächtige sei dann jedoch nicht mehr auffindbar gewesen.

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Lüner Freibad äußert sich nicht

Laut Aussagen des Vaters könne es sich bei dem Mann durchaus um einen Mitarbeiter des Lüner Freibades gehandelt haben. Die Stadtwerke Lünen, die das Bad betreiben, geben jedoch aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes keine Auskunft über den Fall. Die Polizei Dortmund bestätigt den Ruhrnachrichten, dass dort eine Anzeige „wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches“ vorliegt. (bs)