Seit dem 24. November gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung. Einen genauen Blick darauf werden auch alle werfen, die in den kommenden Wochen ihre Hochzeit feiern wollen.
Welche Beschränkungen gelten für meine Hochzeit in NRW? Welche Maßnahmen muss ich ergreifen? Wir klären dich auf!
Hochzeit in NRW: Diese Corona-Regeln gelten jetzt
Bis zuletzt waren Hochzeitsfeiern in NRW wieder problemlos möglich, die Corona-Beschränkungen waren fast vollständig aufgehoben. Aufgrund der dramatisch steigenden Zahlen gibt es jetzt aber eine neue Coronaschutzverordnung.
In zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt nur noch die 2G-Regel – für alle größeren Veranstaltungen müssen Besucher und Teilnehmer also nachweisen können, dass man entweder geimpft oder genesen ist. Betrifft das auch private Hochzeiten? Nein!
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Beliebte Sprüche und Glückwünsche zur Hochzeit:
- „Wir wünschen euch ein Leben voller Glück und Liebe.“
- „Euer Hochzeitstag möge kommen und gehen, aber eure Liebe möge für immer wachsen.“
- „Wir sind glücklich, diesen schönen Tag mit euch gemeinsam feiern zu können.“
- „Bevor du heiratest, habe beide Augen offen, doch hinterher drücke eines zu.“
- „Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.“
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Trauungen fallen in der Coronaschutzverordnung unter Paragraph 4 Abschnitt 1 und 7 (standesamtliche Trauungen). Alle „Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden“, heißt es dort.
Im Klartext bedeutet das: für Hochzeiten gilt die 3G-Regel – teilnehmen kann also, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Ein Nachweis sollte auf deiner Hochzeit also erfolgen – und es sollte im übrigen kein Selbsttest, sondern ein zertifizierter Bürgertest sein.
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Weitere Hochzeits-Themen:
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Maskenpflicht gilt beim Standesamt, in der Kirche muss das örtliche Hygienekonzept befolgt werden, die Regeln können von Ort zu Ort unterschiedlich ausfallen.
Bei der privaten Feier im Anschluss muss allerdings niemand eine Maske tragen. Es darf getanzt, gelacht und gefeiert werden – ohne Maske, aber möglichst mit Abstand.
Die neue Coronaschutzverordnung gilt vorerst bis zum 21. Dezember. (fs)