Passagiere des Flughafens Düsseldorf & Köln/Bonn aufgepasst! In wenigen Tagen startet NRW in die Osterferien. Damit der Start in den Urlaub entspannt beginnen kann, gibt die Bundespolizei jetzt einige Reisehinweise.
Endlich Urlaub! Viele Menschen aus NRW können es kaum erwarten, endlich in die wohlverdienten Osterferien zu starten. Doch dabei solltest du vor deinem Abflug am Flughafen Düsseldorf & Köln/Bonn auf einige Dinge achten.
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Flughafen Düsseldorf & Köln/Bonn: DAS solltest du in jedem Fall wissen
Prüfe vor deinem Reiseantritt unbedingt, ob deine Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) noch gültig sind. Dabei solltest du beachten, dass Kinderreisepässe seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr verlängert werden. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis, außerhalb der EU einen Reisepass.
Die Ferienzeiten sind für die Mitarbeiter an den Flughäfen immer eine große Herausforderung. Es ist deswegen möglich, dass es ziemlich voll wird. Am besten informierst du dich schon vor deiner Anreise zum Flughafen über die derzeitige Situation. Die Webseiten des Flughafenbetreibers und der Fluggesellschaften geben hier Auskunft.
Maximal ein Handgepäckstück
Nach dem Check-in solltest du dich sofort zur Sicherheitskontrolle begeben. Hier solltest du dein Ausweisdokument und die Bordkarte bereithalten. Bring maximal ein Handgepäckstück mit zur Kontrolle. Weiteres Gepäck gibst du beim Check-in deiner Fluggesellschaft auf.
Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ist weiterhin auf Behältnisse mit jeweils maximal 100 Millilitern in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Volumen von maximal einem Liter beschränkt. Doch es gibt auch Ausnahmen: Nachweispflichtige Medikamente oder Babynahrung.
Nimm den Beutel mit den Flüssigkeiten und elektronischen Geräten wie Smartphones und Tablets aus dem Handgepäck und lege sie in eine separate Gepäckwanne. Vor der Kontrolle mit dem Sicherheitsscanner ziehst du deine Jacke aus, setzt deine Kopfbedeckung ab und machst deine Hosentaschen leer.
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Teilautomatisierte Grenzkontrolle
Außerdem können seit Juli 2023 auch Angehörige von Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind (sogenannte Drittstaaten), die teilautomatisierte Grenzkontrolle EasyPASS nutzen. Voraussetzungen dafür sind ein elektronischer Reisepass und ein deutscher Aufenthaltstitel oder ein deutsches Visum für den längerfristigen Aufenthalt (nur Ausreise) sowie ein Mindestalter von zwölf Jahren.
Wenn du diese Tipps befolgst, sollte einem entspannten Flug nichts mehr im Wege stehen…