Es hätte alles so schön entspannt sein können – aber nein, die EU hat etwas dagegen!
Das nervige Chaos an der Gepäckkontrolle am Flughafen Düsseldorf geht weiter. Dabei hatten viele Reisende noch vor kurzem die Hoffnung, dass man mit seinem Handgepäck künftig deutlich weniger Stress haben würde. Doch dieser Traum ist nun endgültig geplatzt…
Flughafen Düsseldorf: Handgepäck-Regel sorgt für Frust
Es ist ein altbekanntes, aber nach wie vor leidiges Thema: Wer im Handgepäck für einen Flug Getränke, Zahnpasta, Deo oder andere Hygieneartikel mitnehmen will, der muss diese entweder im Duty-Free-Shop kaufen oder in maximal 100 Milliliter großen Portionen in einen durchsichtigen Plastikbeutel packen, damit bei der Gepäckkontrolle auch ja alles erkannt wird. Eine Sicherheitsverordnung, mit der sich Flugreisende seit Jahren zähneknirschend abgefunden hatten.
Doch dann erschien plötzlich Licht am Horizont – und das trug den Namen „CT-Scanner“. Das „CT“ steht für „Computertomografie“. Diese Scanner können unterschiedlichste Materialien erkennen – darunter eben auch Flüssigkeiten. Das Personal muss nicht mehr alles händisch überprüfen, plötzlich waren auch Flüssigkeiten in Mengen von 330 Millilitern im Handgepäck gestattet. Eine absoluter Game-Changer!
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Auch am Flughafen Düsseldorf war die Hoffnung der Passagiere groß. Schließlich gibt es dort an den Flugsteigen A und B insgesamt sieben dieser CT-Scanner (>> hier mehr dazu). Doch die EU macht jetzt allen Reisenden einen Strich durch die Rechnung!
Ab dem 1. September gilt wieder überall die 100-Milliliter-Grenze
Am 29. Juli nahm die EU-Kommission ihre Ausnahmeregel wieder zurück. Heißt im Klartext: Ab dem 1. September ist es völlig egal, ob bei der Gepäckkontrolle ein CT-Scanner eingesetzt wird oder nicht – die Flüssigkeitsobergrenze bleibt für alle wie bisher bei 100 Millilitern.
Warum diese Kehrtwende? Wie das gut informierte Branchenportal „Aerotelegraph“ schreibt, werden bei einigen Baureihen der CT-Scanner eines bestimmten Herstellers technische Mängel vermutet. Bevor man deren Funktionsfähigkeit also nicht mit hundertprozentiger Sicherheit nachweisen kann, könne man keine Ausnahmeregelungen bei der Gepäckkontrolle erlauben.