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Freundinnen aus Neuss trinken Cocktail – Sekunden später sind sie ein Fall für den Notarzt

Freundinnen aus Neuss trinken Cocktail – Sekunden später sind sie ein Fall für den Notarzt

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Die Frauen erlitten nach einem kleinen Schluch Aperol Spritz schwere Verätzungen. Foto: imago/ Ralph Peters

Neuss. 

Zwei Freundinnen gehen gemeinsam in eine Bar in Neuss, wollen sich den Nachmittag mit einem Glas Aperol Spritz versüßen. Leuchtend orange wird ihnen der Drink serviert, doch eine Kleinigkeit stimmt nicht so recht.

Die 52- und 51-Jährige werden skeptisch, die Bedienung kippt darauf nochmal einen Schuss Aperol nach. Sie nippen an dem Glas. Ab da beginnt für sie die Hölle auf Erden.

Lauge im Aperol Spritz: Frauen aus Neuss erleiden Verätzungen

Eine der Frauen, so berichtet die NGZ, spuckt wie vom Blitz getroffen das Getränk wieder aus. Sie spült sich noch rechtzeitig den Mund aus, aber es ist schon zu spät. Schleimhäute und Zahnfleisch lösen sich. Die Diagnose der Ärzte später: Verätzungen im Mundraum.

Noch schlimmer trifft es ihre Freundin: Sie spuckt das Getränk zwar ebenfalls aus, doch mit dem Speichel schluckt sie Reste mit herunter. Sofort erleidet sie Atemnot, ihre Lippen platzen auf und schwellen an. „Ich musste mich direkt übergeben“, berichtet sie später der Zeitung.

Im Krankenhaus folgt die Schockdiagnose: Zwei Drittel der Speiseröhre, Magen und Zwölffingerdarm wurden verätzt. Sie kommt auf die Intensivstation, weil die Gefahr besteht, dass ihre Speiseröhre reißt. Noch heute gelte sie als chronisch krank, der Vorfall datiert aus dem Juni.

Die Frauen waren klug genug, einen Teil des Aperol Spritz in eine leere Wasserfalsche abzufüllen. Ein Untersuchung ergab: Das bräunlich Getränk, mit leichtem Graustich und Schwebeteilchen versetzt, hatte eine ph-Wert von 13,4. 14 ist das Maximum.

Doch wie kam die Lauge in das Getränk?

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Verfahren neu aufgerollt

Eine Kontrolle des Gesundheitsamts in dem Lokal am folgenden Tag ergab „keine Hinweise auf systemische Fehler.“

Die Neusserinnen erstatteten Anzeige, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren vor wenigen Wochen ein. Der Grund: Kein Beschuldigter zu ermitteln. Die Haftpflichtversicherung der Gaststätte lehnte Schadenersatzansprüche ab, da diese unbegründet seien.

Der Anwalt der Frauen sieht das anders. Dadurch, dass der Barkeeper bei der Vernehmung zugegeben hatte, dass ihm der Aperol Spritz suspekt gewesen sei, besteht der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen wieder aufgenommen. Ein Beschuldigter müsse noch vernommen werden. (mb)