Es ist einer der schönsten Tage im Leben: die eigene Hochzeit. Die Liebeshormone liegen in der Luft, es wird ausgelassen gefeiert und auf die Protagonisten wartet das Abenteuer Familie. Klingt verzückend, zumindest so lange, bis irgendwann die Rechnung für die große Sause ins Haus flattert. Doch die Steuer kann dir helfen!
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Doch es gibt gute Nachrichten, denn der Staat greift dir am Festtag der Liebe unter die Arme. Bis zu 4.000 Euro kann er dir nachträglich beisteuern.
Steuer: Heim-Hochzeit als Steuervorteil
Möglich ist das dank der Dienstleistungssteuer, beziehungsweise der Absetzung dieser. Es gibt jedoch eine minimale Bedingung: Ihr müsst eure Hochzeit in den eigenen vier Wänden feiern. Tut ihr das, habt ihr die Möglichkeit, die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen.
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Insgesamt könnt ihr euch bis zu 20 Prozent der Ausgaben für diese Serviceleistungen zurückholen. Da die Obergrenze für die haushaltsnahen Investitionen laut Steuergesetz bei 20.000 Euro liegt, sind für euch maximal bis zu 4.000 Euro drin!
Eine weitere Bedingung ist, dass ihr einen externen Dienstleister mit der Betreuung eurer Hochzeit beauftragt. Denn um von den Steuererstattungen zu profitieren, braucht es eine offizielle Rechnung. Diese müsst ihr zwingend aufbewahren.
Wenn ihr diese Punkte berücksichtigt, können die Kosten für gleich fünf Arbeitsleistungen eingereicht werden. Für
- den Koch, der bei euch zu Hause ein Menü kredenzt
- die Bedienungen, die euch mit einem rundum-sorglos-Paket verwöhnen
- den Gärtner, der euren Außenbereich partytauglich macht
- die Reinigungskraft, die nach der Feier für Ordnung sorgt
- die Kinderbetreuung, die während der Feier auf eure Kleinsten aufpasst.
Der Haken bei der Sache: Wenn du deine Hochzeit nicht zu Hause feierst und eine Location mietest, gibt es keine Steuerrückerstattung.