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Steuer: SO kannst du die Frist für die Steuerklärung verlängern

Bald endet die Frist für die Steuererklärung 2022. Doch in bestimmten Fällen hast du mehr Zeit, um deine Steuer zu machen.

SO kannst du die Frist für die Steuer verlängern!
© IMAGO / Bihlmayerfotografie

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Was kann man alles von der Steuer absetzen? Diese ungewöhnlichen Dinge haben die wenigsten auf dem Schirm.

Bald endet die Frist für die Steuererklärung 2022. Viele haben die ganze Mühe bereits hinter sich. Andere müssen sich noch durch ihre Belege wühlen.

Wem die Frist für die Steuererklärung zu eng wird, der kann sie sogar noch aufschieben. Aber nur unter bestimmten Bedingungen. Welche das sind, erfährst du hier.

Steuer: Frist läuft bald ab

Für die meisten ist die Frist für die Steuererklärung 2022 bald abgelaufen. Die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige ist der 2. Oktober 2023. Der Abgabetermin gilt unabhängig davon, ob Papierformulare ausfüllt wird oder die Erklärung elektronisch abläuft. Der Tag zählt allerdings nicht für diejenigen, die sich von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lassen. Denn dann verlängert sich die Abgabefrist für 2022 bis zum 31. Juli 2024.

Wer die Frist versäumt, muss sich leider warm anziehen. Denn dann ist ein Verspätungszuschlag fällig. Ein Verspätungszuschlag ist eine Geldstrafe des Finanzamts, wenn die Steu­er­er­klä­rung nicht oder zu spät abgegeben wird. Dieser kommt zusätzlich zur fälligen Steuer drauf. Darüber hinaus kann es sogar weitere Strafen geben: darunter ein Zwangsgeld, Steuerschätzung oder Verspätungszinsen.

Aufschub für die Abgabe?

Doch in einigen Fällen kannst du die Frist verlängern lassen. Zu möglichen Gründen zählen längere Krankheit, ein Auslandsaufenthalt, fehlende Unterlagen wie die Jahressteuerbescheinigung der Bank oder sogar ein Umzug. Wichtig ist, dass du deinen Antrag konkret begründest und einen neuen Termin nennst. Bitte das Finanzamt dann, dass sie die Fristverlängerung bestätigen.


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Bis zu sechs Wochen sind dann eher unproblematisch, um die Frist aufzuschieben. Denn zum Stichtag häufen sich sowieso die Steuererklärungen bei den Ämtern. „Wenn es im Rahmen bleibt, ist das in der Regel kein Problem“, sagt Thomas Eigenthaler, früherer Chef der Deutschen Steuergewerkschaft. „Es gibt keinen Anspruch auf Fristverlängerung“, warnt der Bund der Steuerzahler. Der Antrag kann auch telefonisch gestellt werden, am besten ist jedoch eine Mail.