Ab 1. Juli 2024 gibt es eine kräftige Erhöhung der Rente um 4,57 Prozent. Das ist einerseits sehr positiv für Rentnerinnen und Rentner angesichts der Inflation. Anderseits könnten viele plötzlich steuerpflichtig werden.
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Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) macht aber klar, dass die Rentenanpassung nicht gleichbedeutend sein muss mit einer Steuernachzahlung.
Rente und Steuern: „Sorge in vielen Fällen unbegründet“
Die Sorge vor einer Steuerpflicht sei „in sehr vielen Fällen unbegründet“, so VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Zum einen gebe es den Rentenfreibetrag, zum anderen könnten die Seniorinnen und Senioren verschiedene Kosten steuerlich geltend machen. „Und selbst wenn durch eine Rentenerhöhung Steuern fällig werden, sind diese zunächst eher gering“, so der Experte.
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Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag: So viel ist steuerfrei
Für das Jahr 2024 liegt der steuerfreie Grundfreibetrag auch für Menschen in Rente bei 11.604 Euro. Hinzu gibt es den Rentenfreibetrag. Wer 2023 in Rente gegangen ist, hat einen Besteuerungsanteil von 82,5 Prozent der Rente. Das heißt im Umkehrschluss: Der Rentenfreibetrag liegt bei 17,5 Prozent – dieser bleibt steuerfrei. Das bedeutet aber nicht, dass für die 82,5 Prozent auf jeden Fall Steuern gezahlt werden müssen.
Ein Rechenbeispiel der Steuerexperten macht das klar:
- Ein 2023 in Ruhestand gegangener Rentner erhält eine monatliche Rente von 1.000 Euro. Das sind 12.000 Euro im Jahr.
- Das ist somit mehr als der Grundfreibetrag von 11.604 Euro.
- Allerdings beträgt der steuerpflichtige Anteil seiner Rente lediglich 9.900 Euro (82,5 Prozent von 12.000 Euro)
- Er liegt somit doch unterhalb des Grundfreibetrags.
- Der Rentner muss also keine Steuererklärung abgeben und keine Steuern zahlen.
Steuererklärung in der Rente: Das kannst du alles absetzen
Allerdings haben manche Rentnerinnen und Rentner noch weitere Einnahmen. Etwa aus einer betrieblichen Altersvorsorge.
- Der Rentner erhält zusätzlich monatlich 300 Euro aus der betrieblichen Altersvorsorge (3.600 Euro im Jahr).
- Der steuerpflichtige Gesamtbetrag aller Einkünfte beträgt somit 13.500 Euro (9.900 Euro + 3.600 Euro).
- In diesem Fall überschreitet der Rentner den Grundfreibetrag und muss eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.
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Das bedeutet aber noch lange nicht, dass er am Ende auch tatsächlich Steuern zahlen muss. Denn Rentnerinnen und Rentner können beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. Darüber hinaus auch außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten.