Für viele wartet nach einem langen und anstrengenden Arbeitsleben der wohlverdiente Ruhestand. Doch nicht jeder kann diesen auch genießen. Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um sorgenfrei leben zu können. Rund die Hälfte der Menschen in Deutschland hat Angst vor Altersarmut.
Wie aus einer Umfrage des Instituts „Yougov“ weiter hervorgeht, legen auch 34 Prozent der Frauen und 30 Prozent der Männer kein Geld für die private Altersvorsorge zurück. Privat vorsorgen kann also nicht jeder. Deshalb gibt es zum Beispiel die staatlich geförderte lebenslange private Rente. Diese soll aber nun eingestampft werden.
Rente: Riester-Rente ade!
Die Riester-Rente soll abgeschafft werden – das ist einer der Vorschläge, die eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission für die Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt hat. Die bisherige Riester-Rente hat sich als wenig erfolgreich erwiesen, obwohl rund 16 Millionen Bürgerinnen und Bürger einen solchen Vertrag abgeschlossen haben. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten sowie eingeschränkte Renditechancen haben viele Menschen dazu bewogen, keine weiteren Beiträge einzuzahlen.
Doch nun gibt es Hoffnung auf bessere Alternativen. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, neue Produkte einzuführen, die den Vorsorgern je nach Risikobereitschaft höhere Renditen ermöglichen. Eine Möglichkeit besteht darin, das Geld in börsengehandelte Indexfonds (ETFs) anzulegen. Außerdem sollen Versicherungsmodelle mit geringeren Garantien und höheren Renditemöglichkeiten zugelassen werden. Damit könnten die Versicherer die Beiträge gewinnbringender am Kapitalmarkt investieren. Um den Vergleich verschiedener Produkte zu erleichtern, soll zudem eine Internetseite eingerichtet werden.
Kritik zu diesem Vorschlag kommt vom Sozialverband Deutschland (SoVD). „Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge nicht sicher sind und die Möglichkeit besteht, dass weniger ausgezahlt wird, als eingezahlt wurde“, so der SoVD auf Twitter. Der Verband lehne Spekulationen für höhere Renditen wie bei der Aktienrente ab. „Stattdessen muss die gesetzliche Rente als ein etabliertes und bewährtes System gerechter gestaltet und gestärkt werden“.
Rente: Gesetzentwurf muss erarbeitet werden
Die bestehenden Riester-Verträge sollen vorerst weiterhin gültig bleiben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sie anzupassen, um mit den neuen Produkten konkurrenzfähig zu sein. Die staatliche Förderung, bestehend aus Zulagen, besonderen Zuschüssen für junge Menschen und Menschen mit geringem Einkommen sowie steuerlichen Vorteilen, soll beibehalten werden. Es ist jedoch noch unklar, ob die Einkommensgrenze (2.100 Euro) für den steuerlichen Sonderausgabenabzug angehoben wird. Während der Einzahlungsphase fallen weiterhin keine Steuern an, jedoch werden Steuern bei der Auszahlung im Rentenalter fällig.
Allerdings sind nicht alle Experten der Kommission einstimmig für die vorgeschlagenen Maßnahmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist enttäuscht, dass ein öffentlich verwalteter Altersvorsorgefonds mehrheitlich abgelehnt wurde. Dieser Fonds hätte automatische Einzahlungen vorgesehen, es sei denn, man hätte ihn explizit abgewählt. Aus Sicht der Verbraucherschützer wäre ein solcher Fonds mit breit gestreuten, langfristigen Anlagen den privaten Angeboten deutlich überlegen. Außerdem lehnen sie eine verringerte Beitragsgarantie bei Versicherungsprodukten ab.
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Das Finanzministerium drängt auf eine schnelle politische Einigung auf der Grundlage der Expertenvorschläge. Als nächster Schritt wäre die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs erforderlich. Dieser müsste von anderen Ministerien geprüft und vom Kabinett verabschiedet werden, bevor er dem Bundestag vorgelegt werden kann. Finanz-Staatssekretär Florian Toncar hofft darauf, dass das Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2024 abgeschlossen werden könne.