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Rente: Steuer-Hammer! Finanzamt wird nach der Erhöhung plötzlich Geld fordern

Rente: Steuer-Hammer! Finanzamt wird nach der Erhöhung plötzlich Geld fordern

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Höchste Rentenerhöhung seit vierzig Jahren im Westen

Rente: Steuer-Hammer! Finanzamt wird nach der Erhöhung plötzlich Geld fordern

Höchste Rentenerhöhung seit vierzig Jahren im Westen

Das Bundeskabinett hat eine deutliche Rentenerhöhung beschlossen: In Westdeutschland steigen die Renten zum 1. Juli um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent - in den alten Bundesländern ist es die höchste Rentenerhöhung seit fast vierzig Jahren.

Die gute Nachricht zuerst: Zum 1. Juli 2022 steigen die Renten um 5,35 Prozent (West) und um 6,12 Prozent (Ost). Doch es gibt auch einen Dämpfer: Für Zehntausende Rentnerinnen und Rentner bedeutet das, dass sie erstmals Steuern zahlen müssen!

Damit nagt dann nicht nur die aktuell hohe Inflation an der Rente, sondern auch das Finanzamt stellt plötzlich Ansprüche.

In ganz Deutschland sind nach Schätzungen 103.000 Rentnerinnen und Rentner betroffen, die zum ersten Mal steuerpflichtig werden. Insgesamt wird damit die Zahl der steuerpflichtigen Menschen im Ruhestand auf fast sechs Millionen wachsen. Rund jeder Dritte Renten-Bezieher muss dann Steuern zahlen.

Rente: Werde ich jetzt steuerpflichtig? Allgemeiner Grundfreibetrag und fixer Rentenfreibetrag

Ob man steuerpflichtig wird oder nicht, hängt von zwei Faktoren ab: Zum einen ist da der jährliche Grundfreibetrag, der 2022 bei 9.984 Euro für Alleinstehende und 19.968 Euro für Verheiratete liegt. Dieser Grundfreibetrag gilt für jede Bürgerin und jeden Bürger. Wer weniger Rente bekommt, bleibt somit einkommenssteuerfrei.

Zum anderen kommt es zusätzlich auf das Jahr an, in dem man in Rente ging. Seit 2005 müssen Senioren auf einen Teil ihrer Bezüge oberhalb des allgemeinen Grundfreibetrages Einkommenssteuer zahlen. Der steuerfreie Anteil reduziert sich seitdem von Jahrgang zu Jahrgang. Wer 2022 in Rente geht, hat bereits auf 82 Prozent der Altersbezüge eine Steuerpflicht.

Vorsicht! Durch Rentenanpassungen rutschen immer wieder Menschen in die Steuerpflicht

Der eigene steuerfreie Anteil der Rente wird mit dem Eintrittsjahr fixiert, passt sich also nicht jährlich an. So müssen Empfänger jedes Jahr neu prüfen, ob sie eine Steuerklärung abgeben müssen, denn die zusätzlichen Bezüge durch Rentenerhöhungen sind immer zu 100 Prozent zu versteuern.

Damit rutschen durch die in der Regel jährlichen Rentenanpassungen auch immer wieder Menschen, die bislang steuerfrei waren, in die Steuerpflicht hinein. Ein Renten-Rechenbeispiel verdeutlicht das:

Herbert Müller ging 2002 in Rente und bekam zu Beginn eine Jahresrente von 12.000 Euro. Rentner, die vor 2005 in Rente gingen, haben einen Rentenfreibetrag von 50 Prozent. In seinem Fall waren das somit 6.000 Euro als fixierter Rentenfreibetrag, der seitdem so bestehen bleibt.

Seine Rente stieg durch die Rentenanpassungen an. Mittlerweile beläuft sie sich auf 15.600 Euro jährlich. Abzüglich des fixen Rentenfreibetrages bleiben 9.600 Euro als theoretisch zu versteuerndes Renteneinkommen. Herbert Müller hat jedoch Glück und muss knapp keine Steuern zahlen, weil der allgemeine Grundfreibetrag 9.984 Euro hoch ist. Er liegt also 384 Euro darunter.

Ansonsten hätte er alles über seinen Freibetrag voll versteuern müssen, weil er durch die Rentenerhöhungen steuerpflichtig geworden wäre. Das könnte Herrn Müller aber noch in den kommenden Jahren nach weiteren Rentenerhöhungen blühen.

Ganz wichtig ist auch: Die möglicherweise steuerpflichtigen Einkünfte beziehen sich nicht nur auf die gesetzliche Rente, sondern auch auf mögliche weitere Einnahmen wie Mieten, Kapitalerträge, Pachterträge oder Betriebs-, Riester- und Privatrenten.

Rente: Das ist in der Steuererklärung absetzbar

Natürlich können auch Rentnerinnen und Rentner versuchen, mit ihrer Steuererklärung gewisse Kosten abzusetzen und steuermindernd geltend zu machen. Dazu zählen beispielsweise Spenden, haushaltsnahe Aufwendungen (Handwerker, Hausmeister, Haushaltshilfe), Kosten für Zahnersatz oder eine neue Brille sowie auch Beiträge für Unfall- oder Haftpflichtversicherungen

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Nichts zu tun und einfach abzuwarten ist dagegen keine Lösung. Die Steuern werden bei den Renten nämlich nicht automatisch abgezogen. Die Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, dem Finanzamt anzugeben, welche Einkünfte sie haben, wenn sie den zu versteuernden Freibetrag übersteigen.

Wer das ignoriert und dem Finanzamt darüber keine Auskunft gibt, handelt sich Ärger ein. Es drohen dann Nachzahlungen und Sanktionen in Form von Strafzinsen. Also: Besser gleich ehrlich und transparent sein!