Die Preise für Lebensmittel und Energie steigen immer weiter. Der Grund: die starke Inflation von 10 Prozent. Diese ist so hoch wie seit den Nachkriegsjahren nicht mehr.
Die Bundesregierung möchte deshalb mit mehreren milliardenschweren Entlastungspaketen unterstützen. Mit einer Energiepauschale in Höhe von 300 Euro sollen die explodierenden Preise abgefedert werden. Doch nicht alle Bürgerinnen und Bürger werden dadurch zunächst entlastet – Studenten und Rentenbeziehende gehen in den ersten Paketen leer aus.
Das dritte Entlastungspaket sieht nun eine Pauschale genau für diese Gruppe vor. Wann diese ausgezahlt wird, erfahrt ihr hier.
Energiepauschale: „auf den Sozialstaat verlassen“
„Die Rentnerinnen und Rentner können sich in Deutschland gerade in diesen Zeiten auf den Sozialstaat verlassen“, verkündet Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bundestag.
Das von Heil vorgestellte Gesetz soll sogar in zwei Richtungen entlasten. Erstens sollen Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro noch Mitte
Dezember dieses Jahres bekommen. Das helfe 20 Millionen Menschen sehr konkret, die es auch verdient haben, so der Arbeitsminister.
Und zweitens soll die Midijob-Grenze von 1.600 auf 2.000 Euro erhöht werden. Dadurch „werden außerdem sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt um 1,3 Milliarden Euro entlastet, ohne dabei auf sozialen Schutz verzichten zu müssen. Damit entlasten wir gezielt Menschen mit geringen Einkommen“, teilt Heil mit.
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Entlastung: Wer? Wann? Wie? Die wichtigsten Fragen im Überblick
Wer bekommt die 300 Euro? Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhalten die Pauschale diejenigen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Außerdem die Rentnerinnen und Rentner, die ein Recht auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Voraussetzung für die Energiepauschale ist ein Wohnsitz in Deutschland.
Wann kommt die Entlastung? Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro soll als Einmalzahlung am 15. Dezember 2022 ausgezahlt werden.
Muss diese beantragt werden? Die gute Nachricht vorweg: Für die Auszahlung muss kein Antrag oder dergleichen gestellt werden. Die 300 Euro sollen automatisch Mitte Dezember durch die Rentenzahlstellen ausgeschüttet werden.
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Energiepauschale: Ist mit Abzügen zu rechnen?
Die Zahlung soll außerdem nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen – das bedeutet, dass „netto bei den Menschen mehr ankommt“, wie Hubertus Heil betont. Zudem wird sie nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet, jedoch unterliege sie der Steuerpflicht. Mit individuellen Abzügen muss man also rechnen.