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Vorsicht bei der Rente – auf DIESE Fehler musst du achten

Arbeitnehmer müssen auf die jährliche Bescheinigung achten. Sind darauf Fehler, können sich diese bei der Rente bemerkbar machen.

Für die Rente müssen Arbeitnehmer auf die jährliche Bescheinigung achten.
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Was bringt das Jahr 2024 für die Rentnerinnen und Rentner? Wir sprachen mit Rentenexperte Helmut Achatz.

Nach jahrelanger Arbeit geht es in die wohlverdiente Rente. Doch der Ärger ist groß, wenn etwas mit der Rentenhöhe nicht stimmt.

Um Ärger wie diesen zu vermeiden, muss unter anderem auf die jährliche Bescheinigung geachtet werden, die Informationen zur Beschäftigungsdauer und zum Verdienst enthält. Hier erfährst du, worauf du alles dabei achten musst.

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Wichtiges Schreiben für die Rente

Bis spätestens Ende Februar erhalten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern Post, die für ihre spätere Rente wichtig ist. Denn darin ist die jährliche Bescheinigung über die 2023 an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung. Die Jahresmeldung enthält Informationen zur Beschäftigungsdauer und zum Verdienst.

Da diese Daten für die spätere Berechnung der Rente von entscheidender Bedeutung sind, ist eine gründliche Überprüfung ratsam. Denn falsche Angaben können die Rentenhöhe und mögliche Rentenansprüche negativ beeinflussen. Arbeitnehmer sollten daher regelmäßig ihren Namen, ihre Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst abgleichen.

Renten-Fehler sofort korrigieren

Wenn Fehler in der Jahresmeldung auffallen, müssen diese beim Arbeitgeber mit der Bitte um Korrektur mitgeteilt werden. Zusätzlich empfiehlt die Rentenversicherung, die Jahresmeldung sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis über die entrichteten Rentenbeiträge dient.


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Der Wert der Rente beträgt aktuell einheitlich 37,60 Euro. Seit 1. Juli 2023 bekommen die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Für den 1.7.2024 erwartet der Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung einen Anstieg von 3,5 Prozent. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung hervor.