Jetzt steht fest, wohin die Reise gehen soll beim Mindestlohn in Deutschland. Die Mindestlohn-Kommission hat am Montagvormittag in Berlin ihre Empfehlung veröffentlicht.
Zum 1. Januar 2024 soll der Mindestlohn dann erneut steigen. Das wurde am Montagvormittag bekannt. Doch viele hatten mehr erwartet.
Mindestlohn ab Januar 2024: So wird er angepasst
Demnach schlägt die Kommission vor, dass der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro angehoben wird. Dann soll es auf 12,83 Euro hoch gehen zum 1. Januar 2025. Erst im Oktober 2022 wurde der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht.
Die Beratungen im Gremium verliefen „kontrovers“ und zogen sich bis zum Montagvormittag hin. Es wurde „kein einvernehmlicher Beschluss“ getroffen, erklärte Kommissionspräsidentin Christiane Schönefeld. Letztlich brachte Schönefeld als Schlichtungsvorschlag die zweistufige Erhöhung Januar 2024 sowie 2025 vor.
Zuletzt gab es bereits einen deutlichen Anstieg beim gesetzlichen Mindestlohn. Seit 2022 ging es steil nach oben bei den Anpassungen. Der Trend hält also an – das Tempo wird jedoch gedrosselt.
Experten forderten 14 Euro, sonst Altersarmut
Bereits im Vorfeld der Verkündung gab es Spekulationen darüber, ob der gesetzliche Mindestlohn auf 14 Euro angehoben wird. Alles darunter sorge für Altersarmut, argumentierten Sozialverbände, Experten und auch linke Politiker. Ins Feld geführt wurde auch die hohe Inflation und die jüngsten hohen Tarifabschlüsse, etwa im öffentlichen Dienst.
Die Empfehlung der Komsission liegt nun weit unter den geforderten 14 Euro – und wird damit viele Menschen bitter enttäuschen.
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Das ist die Mindestlohnkommission
Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Auftrag, die Anpassungen der gesetzlichen Lohnuntergrenze zu beschließen. Nach der Bundestagswahl 2021 gab es hiervon eine Abweichung. Die Anhebung auf 12 Euro wurde durch die Ampel-Parteien, ohne Mindestlohnkommission, auf den Weg gebracht. Die Kommission orientiert sich bei ihren Empfehlungen nachlaufend an der Tarifentwicklung in Deutschland. Steigen also die Löhne, zieht der Mindestlohn nach.
Die Kommission besteht jeweils drei stimmberechtigten Mitgliedern aus Gewerkschaften und Arbeitgebern, der Kommissionspräsidentin Christiane Schönefeld sowie zwei wissenschaftlichen Beratern.