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Miete: Endlich Ende für den Kosten-Horror – diese Erleichterungen kannst Du bald einfordern

Die SPD will sich die Miete vorknöpfen: Endlich Schluss mit der Abzocke? Mieter sollen DIESE Erleichterungen erhalten.

SPD will den Mieten-Horror beenden.
© photothek / Zoonar

Miete in Berlin: Wohnen wird immer teurer

Berlin war mal ein gutes Pflaster für günstige Mieten. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Seit dem Jahr 2012 haben sich die durchschnittlichen Wohnungspreise in der Hauptstadt von 6,65 Euro pro Quadratmeter auf 12,92 Euro pro Quadratmeter verdoppelt.

Decken und Wände voller Schimmel und der Vermieter fühlt sich nicht zuständig. Mieten, die das Gehalt fressen und die Angst, was werden soll, wenn der Mietvertrag nicht verlängert wird. Möblierte Wohnungen, die sich als Butze mit Campingtisch und Heizpilz herausstellen, 750 Euro Warmmiete für ein neun Quadratmeter großes WG-Zimmer.

Der Mieten-Horror hat viele Fassetten und ist längst über die Grenzen Berlins und Münchens hinaus ein großes Problem. Laut Statistischem Bundesamt wendeten deutsche Haushalte 2022 durchschnittlich 27,8 Prozent ihres Einkommens für die Miete auf. Laut einer Studie des Öko-Instituts geht bei Studierenden und Rentnern oftmals weit über 50 Prozent ihres Einkommens für die Miete drauf. Zu viel, findet die SPD.

Miete: Mietenstopp statt Mietpreisbremse light

Die SPD will dies nun ändern. Überholt wird die Mietpreisbremse mit dem Mietenstopp. Sozialdemokratin und Bundestagsabgeordnete, Katja Mast, sagte der „Abendzeitung München“: „Man sollte die Mietpreisbremse nicht umgehen können, indem man ein Bett und einen Kühlschrank aufstellt“.

Wie dieses Ziel erreicht werden soll, wird bei einer Fraktionsklausur der SPD am Montag beschlossen. Laut Informationen der „Bild“ soll sich auf einige Punkte geeinigt werden.

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Diese Erleichterungen soll es für Mieter geben

  • Stopp für überteuerte Mietpreise: Mieten dürfen in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt in den nächsten drei Jahren maximal um sechs Prozent erhöht werden und dies auch nur dann, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreitet.
  • Bremse für Indexmietpreise: Auch die Erhöhung der Indexmieten soll gebremst werden. Die Mieterhöhungen der Indexmieten sollen künftig vom Nettokaltmietenindex und nicht mehr vom Verbraucherpreisindex abhängen.
  • Rückerstattung bei unrechtmäßig hoher Miete: Wer in Gegenden mit wenig verfügbarem Wohnraum über 20 Prozent mehr als den ortsüblichen Mietpreis bezahlt, kann sich das Geld vom Vermieter zurückholen. Dies auch ohne ihm, wie bisher, eine Ausnutzungsabsicht nachweisen zu müssen.

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  • Weniger Eigenbedarfskündigungen: Der Verwandtschaftsgrad zu der Person, für die ein Vermieter Eigenbedarf ankündigen darf, soll eingegrenzt werden. Bislang gehören beispielsweise auch Nichten und Neffen dazu. Die anschließende Nutzung durch die entsprechenden Personen soll kontrolliert werden und wenn diese nicht erfolgt, dem gekündigten Mieter Schadensersatz zustehen.
  • Weniger Nachteile für befristetes und möbliertes Mieten: Da die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen (maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete) von Vermietern gerne mit befristeten Verträgen und möblierten Wohnungen umgangen wird, sollen sich auch hier die Regeln ändern. Beispielsweise müssen Wohnungen wirklich in jedem Zimmer möbliert sein und Verträge, die länger, als ein halbes Jahr andauern, nicht mehr als „vorübergehender Gebrauch“ gelten.