Mandat gegen Parteispende? Der Duisburger SPD-Chef und NRW-Innenminister rudert zurück und will die umstrittene Spendenpraxis korrigieren. Die Landespartei erstattet derweil Selbstanzeige.
Düsseldorf.
Mahmut Özdemir erinnert sich genau. Im Juni 2008 war der heutige Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Duisburg-Homberg für die Wahl zur Bezirksvertretung nominiert worden – drei Monate, ehe die SPD bei einer Funktionärskonferenz am 8. September jene Vereinbarung mit den Kandidaten traf, die jetzt heftige Kritik auslöst. „Es hat zu keinem Zeitpunkt in der SPD Druck gegeben, für eine Kandidatur Geld mitzubringen“, sagt Özdemir.
Dennoch zogen der örtliche Parteichef Ralf Jäger, zugleich Innenminister, und die NRW-SPD am Montag die Notbremse. „Eine Verknüpfung zwischen Mandat und Parteispende darf es nicht geben“, beteuerte Jäger gegenüber der WAZ. Er bedauere, dass dieser „falsche Eindruck“ entstanden sei. Die Duisburger SPD werde von Mandatsbewerbern künftig keine „freiwillige Erklärung“ mehr erwarten, sich an den Wahlkampfkosten zu beteiligen. Auch der Landesverband entschied sich für die Offensive und erstattete mit dem SPD-Bundesvorstand Selbstanzeige bei der Bundestagsverwaltung.
800 Euro für die Ratskandidatur
Offiziell wurden die SPD-Kandidaten für die Kommunalwahl am 19. September 2008 nominiert. Wer sich um ein Ratsmandat bewarb, sollte 800 Euro beisteuern, Kandidaten für die Bezirksvertretung waren mit 200 Euro dabei. „Das war kein Eintrittsgeld, und es war auch nicht strittig“, so Duisburgs SPD-Geschäftsführer Jörg Lorenz. Auch Ratenzahlung sei möglich gewesen. In drei bis vier Fällen, hieß es, hätten Bewerber ihr schriftliches Einverständnis verweigert, weil sie entweder nicht zahlen wollten oder konnten. Doch in keinem Fall sei daran eine Kandidatur gescheitert, sagte Lorenz.
Für Unruhe sorgen auch mögliche Koppelgeschäfte eines Krefelder Anwalts zugunsten des SPD-Unterbezirks Duisburg. Jäger wies den Vorwurf zurück, er habe kommunalnahen Unternehmen wie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) gezielt den Juristen Lothar Vauth empfohlen, um als Gegenleistung für Beraterverträge Zuwendungen an die Duisburger SPD einzusammeln. „Spenden an Parteien dürfen nicht aufgrund von Aufträgen erfolgen“, erklärte der heutige Kommunalminister Jäger. Genau dieser Vorwurf steht im Raum, seit ein dubioser Zahlungsverkehr GfB-Vauth-SPD öffentlich wurde.
Fehler im Bericht des Staatsanwalts?
Die GfB versichert, Jäger habe zwar im Oktober 2008 in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratschef Vauth als Berater empfohlen, sei in weitere Honorar-Modalitäten aber nicht eingebunden gewesen.
Für Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) ist derweil misslich, dass er über die Geschäftsbeziehung GfB-Vauth-SPD offenkundig nicht informiert war. Vor dem Rechtsausschuss des Landtags hatte er noch im März unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Krefeld behauptet, es habe keine Kommunalaufträge an Vauth gegeben.
Den Vorwurf, er habe das Parlament getäuscht, ließ Kutschaty zurückweisen: „Der Minister hatte keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass der Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts Krefeld richtig und vollständig ist“, so sein Sprecher. Die neuen Erkenntnisse würden geprüft.
Ob die Ermittler von ihrem ursprünglichen Plan abrücken werden, das Parteispenden-Verfahren einzustellen? Das Justizministerium sieht keinen Grund, eine andere Staatsanwaltschaft zu betrauen. Das aber fordert die Opposition: „Wir haben kein Vertrauen mehr in die Krefelder Staatsanwaltschaft“, erklärte CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach. Kutschaty müsse darlegen, warum er die Einstellung des Verfahrens „so bedenkenlos akzeptiert hat“.