Die Entscheidung ist gefallen! Gerhard Schröder darf auch weiterhin Mitglied in der SPD bleiben und wird nicht aus der Partei geworfen. Eine Schiedskommission hat die Anträge auf einen Parteiausschluss abgelehnt.
Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder habe mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne nicht gegen die Parteiordnung der SPD verstoßen.
Schröder: Ganz und gar nicht staatsmännisch
Damit endet vorerst die Debatte um einen Altkanzler, der ganz und gar nicht staatsmännisch auftreten will. Schröder hat seiner Partei einiges zugemutet. Seine Nähe zu Wladimir Putin, dem („lupenreinen Demokraten“), der sich in den letzten Jahren immer autoritäter regiert. Oder sein Engagement im Aufsichtsrat für Rosneft, dem staatlichen russischem Ölkonzern, das er nur mit Zögern im Mai 2022 verließ. Auch, dass er sich nicht klar von der Invasion Russlands in die Ukraine distanzierte, strapazierte die Nerven vieler seiner Genossen.
Schröder: Von Distanzierung zu Russland keine Spur
Mehreren Parteiverbänden wurde das zu bunt. Es könne doch nicht sein, dass der Ex- Bundeskanzler einer freiheitlich-liberalen Demokratie mit einer solchen Gleichgültigkeit auf das autokratische Großmachtsgehabe Putins und die damit einhergehenden Vorkommnisse in der Ukraine reagierte.
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Während die Parteispitze Schröder einen freiwilligen Parteiaustritt nahelegte, schien dies vielen Genossen an der Basis zu lasch. 17 Ortsvereine leiteten gegen den Hannoveraner Schröder ein Ordnungsverfahren ein. Sie wollten klare Konsequenzen. Er habe, so argumentierten sie, gegen die Parteiordnung verstoßen.
Schröder: Von Rüge bis Parteirauswurf – alles war möglich
Das jedoch sah die dreiköpfige Schiedskommission anders. Sie hätten verschiedene Schritte einleiten können. Von einer Rüge bis zu einem Parteirauswurf. Doch dazu hätte „das Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen“ haben müssen, wodurch ein „schwerer Schaden für die Partei entstanden“ wäre.
Genau diesen Tatbestand sah die Kommission jedoch nicht erfüllt. Schröder jedenfalls blieb der „Veranstaltung“ fern. Er schickte auch keinen Anwalt. Gegen die Entscheidung der Kommission kann binnen zwei Wochen Berufung eingelegt werden.