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Bürgermeister und Räte wieder gleichzeitig wählen

Bürgermeister und Räte wieder gleichzeitig wählen

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Foto: NRZ_Kai Kitschenberg
Die NRW-Landesregierung will die Termine für die Wahlen von Bürgermeistern und Räten wieder zusammenlegen. Die rot-grüne Koalition erhofft sich dadurch eine höhere Wahlbeteiligung. Der erste gemeinsame Termin soll wohl 2019 oder 2020 sein.

Düsseldorf. 

Bürgermeister und Räte sollen in NRW wieder gemeinsam gewählt werden. Die rot-grüne Koalition plant eine Zusammenlegung der Wahltermine für 2019 oder 2020. „Wir sind überzeugt, dass bei einer zeitgleichen Wahl von Rat und Bürgermeistern mehr Menschen zur Wahlurne gehen“, sagte Innenminister Ralf Jäger (SPD) unserer Zeitung.

Bis zur nächsten NRW-Kommunalwahl 2014 will die Koalition das Wahlrecht dahingehend verändern, dass die Amtszeit der Bürgermeister und die Wahlzeit der Räte bei der darauf folgenden Wahl wieder an einem Tag enden. Dabei bieten sich zwei Modelle an: Entweder die Amtszeit der Bürgermeister wird einmalig von sechs auf vier Jahre verkürzt bei unveränderter Wahlzeit der Räte von fünf Jahren. Oder die Amtszeit der Räte wird um ein Jahr verlängert und die Amtszeit der Bürgermeister um ein Jahr auf fünf Jahre verkürzt. Die erste gemeinsame Wahl fällt dann entweder auf 2019 oder 2020.

An einem Strang ziehen

Im rot-grünen Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Grüne darauf verständigt, die von der Regierung Rüttgers durchgesetzte Trennung der Wahlzeiten „schnellstmöglich“ wieder abzuschaffen. „Bürgermeister und Räte sollen an einem Strang ziehen“, sagte Jäger. „Deshalb ist es sinnvoll, dass die Bürger sie an einem Tag wählen.“ Ziel sei es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. An der Wahl der Bürgermeister und Landräte hatten sich in einzelnen Kommunen gerade 30 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt.

Ein gemeinsamer Wahltermin bereits bei der nächsten Kommunalwahl 2014 ist rechtlich nicht möglich, weil die Amtszeit der gewählten Vertreter nicht nachträglich verändert werden darf. Die schwarz-gelbe Koalition hatte die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Stichwahl abgeschafft. Die Stichwahl hat der Landtag inzwischen wieder eingeführt.