Bürgergeldempfänger kommen oft nur schwer über die Runden. Sich etwas dazuzuverdienen ist kaum möglich, denn Einnahmen werden auf das Bürgergeld angerechnet, dieses wird also entsprechend gekürzt.
Seit Juli gibt es eine Möglichkeit, wie man ganz bequem bis zu 40.000 Euro dazubekommen kann.
Erbschaft und Bürgergeld – eine gute Kombi?
Bislang galt das auch für Erbschaften. Das Erbe wurde auf sechs Monate aufgeteilt und entsprechend mit dem Bürgergeld verrechnet. Das bedeutete, dass ein Sechstel der zu erbenden Summe in diesen sechs Monaten vom eingehenden Bürgergeld abgezogen wurden.
Doch das ist nun anders. Seit dem 1. Juli 2023 gilt die Erbschaft nicht mehr als Einnahme, sondern als Vermögen. Das bedeutet, dass Bürgergeldempfänger ihr Erbe antreten können, ohne den Anspruch auf Bürgergeld zu verlieren. Das Jobcenter prüft in diesem Fall, ob die Summe des geerbten Betrags im Rahmen des Schonvermögens liegt.
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Dabei muss die Erbschaft und das sonstige Vermögen des Bürgergeldempfängers, beziehungsweise der Bedarfsgemeinschaft, unter 15.000 Euro liegen. Sollte dem nicht so sein, wird die Summe, die über dem Schonvermögen liegt, auf das Bürgergeld angerechnet.
Bis zu 40 000 Euro dürfen sie behalten
Anders ist das, wenn der Beerbte im ersten Jahr Bürgergeld bezieht. Dann nämlich liegt das Schonvermögen sogar bei 40.000 Euro. Die Reaktionen über die Änderungen fallen unterschiedlich aus. „Die Einnahmen, die der Staat aus den Erbschaften ziehen könnte, wären gut, um das Bürgergeld zu finanzieren!“, schrieb ein User auf der Plattform „X“, ehemals Twitter. Eine andere Userin gab zu bedenken: „15.000 Euro ist nicht viel für eine Familie mit Auto, die Essen, Ausbildung der Kinder und vielleicht mal einen Ausflug finanzieren will. außerdem wollen die Verstorbenen ja, dass die dieses Geld bekommen. Ich finde es in Ordnung, dass sie das Geld behalten.“
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Tatsächlich stellt sich die Frage, ob bei der Entscheidung, die Erbschaft jetzt als Vermögen zu betrachten, die richtige Priorität gesetzt wurde. Kindergeld beispielsweise wird immer noch als Einkommen der Eltern angesehen und deshalb vom Bürgergeld abgezogen. Dies alles hat zur Folge, dass unter den Bürgergeldempfängern eine Ungleichheit besteht.