Schockierende Zahlen: Jede fünfte Person ist in Deutschland von Armut bedroht! Armut und soziale Ausgrenzung halten Deutschland weiterhin fest im Griff, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag (16. Mai) bekannt gab.
Laut vorläufigen Erhebungen waren im Jahr 2022 rund 17,3 Millionen Menschen von dieser bedrückenden Situation betroffen. Das entspricht alarmierenden 20,9 Prozent der Gesamtbevölkerung. Obwohl der Anteil im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist (2021: 21 Prozent), bleibt die Bedrohung der Armut somit nach wie vor ein drängendes Problem. Wie also unterstützt die Bundesregierung Millionen von Menschen?
Bürgergeld: Ein Fünftel von Armut bedroht
Ein Fünftel der deutschen Bevölkerung bleibt von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Um davon als gefährdet zu gelten, müssen mindestens eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt sein: Ein Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze, erhebliche materielle und soziale Entbehrung im Haushalt oder eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung.
Im vergangenen Jahr lebte demnach etwa jede siebte Person (12,2 Millionen Menschen) in Deutschland in einer prekären finanziellen Lage. Als armutsgefährdet gilt man, wenn das Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung beträgt. 2022 lag diese Grenze für eine alleinlebende Person bei 1.250 Euro netto im Monat, nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Besorgniserregend ist auch die Tatsache, dass 5,1 Millionen Menschen (6,1 Prozent der Bevölkerung) erhebliche materielle und soziale Entbehrung erlitten. Diese Menschen waren aufgrund finanzieller Notlagen stark eingeschränkt in ihren Lebensbedingungen. So hatten sie beispielsweise Schwierigkeiten, Miet-, Hypotheken- oder Versorgungsrechnungen zu begleichen, konnten sich keinen einwöchigen Urlaub leisten oder hatten nicht die finanziellen Mittel, um alte Möbel zu ersetzen oder sich einmal im Monat mit Freunden oder Familie essen oder trinken zu gehen.
Bürgergeld: Wie unterstützt die Regierung?
Die Bundesregierung will Haushalten, die mit finanziellen Nöten und geringen Einkommen zu kämpfen haben, unter die Arme greifen. Dazu betont das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Anfrage: „Durch das Bürgergeld und die deutliche Ausweitung des Wohngelds wird die Unterstützung von Haushalten mit keinem oder nur geringem Einkommen, die von der aktuellen Preisentwicklung besonders betroffen sind, zudem deutlich verbessert.“
Außerdem sollen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Bürger mit ihrer Arbeit ausreichend für ihren Lebensunterhalt sorgen können. „Das Bürgergeld-Gesetz setzt hier an, indem der Fokus auf eine langfristige und existenzsichernde Arbeitsmarktintegration durch mehr Qualifizierung und Weiterbildung gerichtet wird“, betont das BMAS. Entscheidend hierfür seien auch existenzsichernde Löhne und Gehälter. Mit dem neuen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde soll es für einen Arbeitnehmer in Vollzeit möglich sein, „über das bloße Existenzminimum hinaus am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben und für unvorhergesehene Ereignisse vorzusorgen.“
Mehr dazu:
Im vergangenen Jahr lebten knapp zehn Prozent der Bevölkerung unter 65 Jahren (6,1 Millionen Menschen) in Haushalten mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Das bedeutet, dass die Mitglieder dieser Haushalte entweder sehr wenig oder überhaupt nicht in den Arbeitsmarkt eingebunden waren. Diesem Problem will die Bundesregierung entgegen treten. Bis 2030 soll laut BMAS die Anzahl der Personen um 1,2 Millionen reduziert werden.