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Aus für „Quengelware“ – Was Merkel jetzt noch verbieten muss

Aus für „Quengelware“ – Was Merkel jetzt noch verbieten muss

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Foto: Funke Digital (Montage)
Für eine regulierungswütige Regierung kann das Verbot von „Quengelware“ nur der Anfang sein. Zehn Dinge, die Merkel uns jetzt noch verbieten muss.

Berlin. 

Kindererziehung ist kein Kinderspiel. Gut, dass wir eine Regierung haben, die überforderten Eltern hilft und sich jetzt sogar dem täglichen Trauerspiel an Supermarkt-Kassen annimmt. Der kleine Jeremy, der sich ob des ihm untersagten Schokoriegels im Geschäft schreiend zu Boden wirft, wird schon bald der Vergangenheit angehören. „Quengelware“ soll von Supermarkt-Kassen verbannt werden. Der Regierung sei Dank!

Doch das kann nur der Anfang sein. Es bleiben noch zahllose Problemfelder, bei denen Eltern ohne Hilfe der Bundesregierung vor der Kapitulation stehen. Wir haben zehn davon zusammengestellt.

1) Im Winter ohne Mütze vor die Tür gehen

Trotz ständiger Mahnungen von Kinderärzten, Erziehern und Eltern: Immer wieder nehmen sich Kinder beim Spielen die Freiheit, ihre Kopfbedeckung eigenmächtig abzusetzen. Die Folge: kalte Ohren. Die Ausrede „hab ich vergessen“ ist tatsächlich nicht mehr als das: eine faule Ausrede. Nur ein konsequentes Durchgreifen der Staatsmacht kann da Abhilfe schaffen.

Man fragt sich wirklich: Ist den Kindern von heute ihre Gesundheit egal? Nur so lässt sich erklären, dass Eltern ihren Nachwuchs immer noch von der Notwendigkeit gesunder Ernährung überzeugen müssen: „Bevor du Nutellabrot isst, gibt’s vorher etwas Gesundes, Obst oder Joghurt.“ Die frühkindliche Bildung stellt Eltern dabei zunehmend vor Argumentationsprobleme. Ein Gesetz, da sind sich Experten einig, würde das Problem zumindest zeitweilig entschärfen.

3) Lange aufbleiben

„Der Schlaf vor zwölf ist der gesündeste“, das wussten schon unsere Großeltern. Beim ignoranten Nachwuchs stößt ein solcher Appell allerdings auf taube Ohren. Vielerorts brechen regelrechte Machtkämpfe über die Schlafenszeiten aus. Der Jugendschutz gebietet, dass der Staat hier eingreift. Und wer könnte schon etwas gegen Jugendschutz haben?

Vom Beckenrand springen, Cola und Facebook 

4) Vom Beckenrand springen

Ist es jugendlicher Leichtsinn oder muss man schon von organisierter Rebellion gegen die Zivilgesellschaft sprechen? Immer wieder springen Kinder in öffentlichen Schwimmbädern vom Beckenrand – trotz sanktionierter Verbote. Doch ein örtliches Hausverbot scheint als Abschreckung heutzutage nicht mehr ausreichend. Diese Übeltäter müssen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

5) Mehr als ein Glas Cola am Tag

Es liegt wahrscheinlich an der Werbung, dass das „koffeinhaltige Erfrischungsgetränk“ aus Amerika sich nach wie vor unter Kindern so großer Beliebtheit erfreut. Und das obwohl doch längst bekannt ist, dass die „Zucker-Plörre“ kaum Vitamine enthält. Ein Radikalverbot erscheint der falsche Weg (Stichwort: „Wir sind ja keine Spielverderber“), doch eine maßvolle altersgestaffelte Kontigentierung erscheint ob der Gesundheitsgefährdung des Nachwuchses durchaus angebracht.

6) Facebook

Anders gelagert ist die Situation bei den sogenannten Sozialen Netzwerken. Niemand weiß, in welch obskuren Kreisen sich unsere Kinder dort bewegen. Man hört ja so einiges, Stichwort: Cyberkriminalität. Und weil dieses Internet ja nicht nur „Neuland“, sondern auch ein „rechtsfreier Raum“ ist, hilft hier nur eines: ein Komplettverbot.

Bauchfreie Oberteile und Lesen unter der Bettdecke 

7) Bauchfreie Oberteile

Wer sich auf Schulhöfen umguckt, den überfällt das nackte Grauen. Zumindest das halbnackte. Der sogenannte „Kleidungsstil“ mancher Halbwüchsiger, offenbart ein vollkommenes Fehlen von Schamgefühl oder Stil. Das elterliche Sanktions-Repertoire ist in diesem Fall begrenzt. Immer wieder werden von der Parentalgeneration verordnete Pullover einfach ausgezogen, Hosen abgeschnitten, Unterwäsche offen getragen. Es ist höchste Zeit für eine Bekleidungsverordnung – sozusagen als Maßnahme des optischen Umweltschutzes.

8) Lesen im Dunkeln

Nirgendwo werden mahnende Elternworte öfter mit Füßen getreten als unter der Bettdecke. Was sich dort abspielt, spottet jeder Beschreibung. Wissend, dass sie ihren Augen damit schwerste Schäden zufügen, lesen immer noch viele Heranwachsende unter der Bettdecke anstatt zu schlafen (siehe auch Punkt 3). Es ist Eltern beim besten Willen nicht zuzumuten, gleich mehrfach am Abend das iPad aus der Hand zu legen, um Sorge dafür zu tragen, dass der Nachwuchs tatsächlich schläft. Hier ist der Staat gefragt.

9) Gemüse nicht aufessen

Die vielzitierte Maßlosigkeit des Nachwuchses findet ein jähes Ende, wenn es um dessen Gemüsekonsum geht. Nicht selten helfen in diesem Punkt weder Geduld noch gute Worte. Schon die Jüngsten entwickeln eine Renitenz, von der Eltern sich wünschen, sie würde anderthalb Jahrzehnte später auch gegen Bier und andere Genussmittel wirken. Damit auf „Wenn du dein Gemüse nicht aufisst“ nicht länger ein hohles „geht es ohne Gute-Nacht-Geschichte ins Bett“ folgt, ist der Gesetzgeber gefragt. Ein Entwurf: „Wer sein Gemüse nicht aufisst, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft.“

10) Privatfernsehen

Die einen suchen „Superstars“, die anderen schicken Stars, die keiner kennt, zusammen mit Stars, die vor 20 Jahren einmal welche waren, in den australischen Dschungel. Nicht nur überfürsorgliche Eltern fragen da völlig zu Recht: Wo bleibt im Privatfernsehen denn der Bildungsauftrag? Früher gab es nur drei Programme. Und da, das wird jedes Großelternteil bestätigen, war auch nicht alles schlecht. Zusatzeffekt eines Privatsender-Verbots: Ohne RTL wäre der Zulauf zu den Pegida-Demonstrationen geringer.

In diesem Sinne: Mutti, übernehmen Sie bitte!