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Whatsapp: Gefahr durch Gruppenchats – das sollten Nutzer unbedingt wissen

Whatsapp-Nutzer, aufgepasst! Wer den beliebten Messenger-Dienst nutzt, der sollte jetzt besser weiterlesen. DAS solltest du unbedingt wissen.

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WhatsApp: Diese Fehler solltes Du niemals tun

Whatsapp erfreut sich großer Beliebtheit: Tagtäglich nutzen Millionen von Menschen weltweit die App, um mit Freunden, Familie und Bekannten in Kontakt zu bleiben. Doch so praktisch der Messenger auch ist, er birgt auch einige Gefahren!

Mit der „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ garantiert dir Whatsapp, dass nur die in dem Chat beteiligte Person deine Nachrichten lesen kann. Auch nicht die App selbst hat Zugriff auf deine Nachrichten. Doch das heißt noch lange nicht, dass du einfach verschicken kannst, was du willst. Mit manchen Nachrichten machst du dich sogar strafbar.

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Whatsapp-Nutzer können sich strafbar machen

Wie „Nordbayern.de“ berichtet, gibt es für Whatsapp-User einige Regeln zu beachten. Vor allem in Gruppenchats, in denen du häufig auf dir unbekannte Personen triffst, kann es schnell zu illegalen Nachrichten kommen. Darunter zählen zum Beispiel volksverhetzende Inhalte, unter anderem die Leugnung des Holocausts oder die Verbreitung von verbotenen Symbolen.

Doch auch die Aufforderungen zu Straftaten sowie die Verbreitung von Kinderpornografie gelten natürlich ebenfalls als illegal. Inhalte, welche die Persönlichkeitsrechte verletzen oder Personen beleidigen, können ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Außerdem verboten: Das Verschicken und Weiterleiten von intimen Bilder und Tonaufnahmen!

Whatsapp: Das rät ein Rechtsanwalt

Dazu solltest du wissen: In der Standardeinstellung lädt Whatsapp automatisch Bilder herunter, die in Chats oder Gruppen gesendet werden. Diese Einstellung lässt sich auch ausstellen – und das ist oft gar nicht so verkehrt. Denn in manchen Fällen ist alleine der Besitz vieler Inhalte strafbar – das gilt vor allem für Kinderpornografie!


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„Um illegale Inhalte zu meiden, sollte man sich nur in Gruppenchats aufhalten, in denen die Gruppenmitglieder bekannt sind und man diese auch einschätzen kann“, rät Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber „Nordbayern.de“.