Während das Wetter langsam die ersten Frühlingsboten voran schickt, buchen viele Menschen bereits ihren nächsten Sommerurlaub,. Wer allerdings nicht per Flugzeug, sondern stattdessen mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit dem dort herrschenden Verkehr und den damit einhergehenden Regeln vertraut machen. Denn dieser Fehler geht ordentlich ins Geld.
Italien, Spanien und Frankreich – die Länder, in denen die Deutschen jährlich Urlaub machen, sind vielfältig. Besonders beliebt: Eine Reise mit dem Auto, bei der alles, was mit soll, in den Kofferraum passt oder aufs Dach geschnürt werden kann. Einige Reisende haben die Rechnung allerdings ohne dieses Verkehrsreglung gemacht. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu mehreren Hundert Euros rechnen.
Verkehr: Hier droht ein saftiges Bußgeld
Insbesondere Reisende, die mit dem Fahrrad den Urlaubsort erkunden wollen, müssen künftig mit einigen Einschränkungen rechnen. Ursprünglich waren Heckträger seit August 2023 von der Pflicht einer rot-weißen Warntafel anbringen zu müssen, befreit, sofern sie mit einem Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung sind. Doch diese Reglung ist mittlerweile schon wieder überholt. Stattdessen muss nun auch hier eine entsprechende Warntafel angebracht werden. Doch das war längst nicht alles.
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Eine weitere Besonderheit im Verkehr in Italien: Mitgebrachte Fahrräder dürfen nicht breiter als das Auto selbst. Der Grund? Die neue italienische Verkehrsordnung erklärt, dass Fahrräder nun als „schwer erkennbar gelten“. Was bedeutet das für Urlauber?
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„Laut ADAC sind bis zu 345 Euro Bußgeld möglich“, heißt es in einem aktuellen Bericht von „Merkur“. Reisende, die ihr Fahrrad mit im Gepäck haben und dieses nicht entsprechend montieren, sollten eine Fahrt durch Italien also möglichst vermeiden.