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Verkehr: Wichtige Regelungen zur Stau-Hochsaison – HIER werden saftige Bußgelder fällig

Wer sich während der Stau-Hochsaison in den Verkehr stürzt, der kann sich durch DIESEN Fehler ein saftiges Bußgeld einheimsen.

Verkehr: Wer diese Stau-Regel missachtet, riskiert ein saftiges Bußgeld.
© IMAGO/Sven Simon

Fünf Tipps für den Stau

Wer in den Sommermonaten mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss insbesondere zur Ferienzeit mit einem regen Verkehr rechnen. Während es meist kilometerlang problemlos klappt und manch ein Verkehrsteilnehmer nur so über die Autobahn rauscht, kommt es aufgrund von Unfällen oder Baustellen trotzdem immer wieder zu Staus.

Doch welche Regeln sollten Autofahrer und Co. in solchen einem Fall unbedingt beachten, um sich im Falle eines Staus dann auch wirklich richtig zu verhalten? Fest steht: Einen Fehler begehen einige immer wieder und riskieren damit ein saftiges Bußgeld.


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Verkehr: DAS kann teuer werden

Egal, ob es stockt, es nur noch im Schritttempo vorangeht oder eine Vollsperrung den Verkehr komplett zum Erliegen bringt – in allen Fällen ist Vorsicht geboten. Während die einen hektisch das Radio lauter drehen, um die Ursache für den Stau zu identifizieren und dem Navi beipflichten eine alternative Route zu finden, sind andere etwas entspannter und akzeptieren die verspätete Ankunft kommentarlos. Doch einen wichtigen Aspekt vergessen viele und das könnte sie am Ende des Tages eine ganze Stange Geld kosten.

+++ Verkehr: Heftiges Bußgeld für Autofahrer – obwohl sie gar nichts getan haben! +++

„Bei stockendem Verkehr und bei Stau müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden, um den Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen zu ermöglichen“, heißt es in einem Bericht von „Ludwigsburg24“. Dabei sortieren sich alle Verkehrsteilnehmer immer so, dass die Gasse zwischen der linken und mittleren bzw. rechten Spur entsteht. Doch womit müssen Autofahrer und Co. rechnen, wenn sie dem nicht nachkommen?


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„Die Bußgelder für Autofahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten, wurden auf 200 bis 320 Euro erhöht“, erklärt „Ludwigsburg24“ weiter. Grundsätzlich gilt jedoch: Die Rettungsgasse sollte nicht primär gebildet werden, um ein Bußgeld zu vermeiden, sondern um im Falle eines Unfalls gewährleisten zu können, dass alle Beteiligten rechtzeitig medizinische Versorgung erhalten.

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