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Verkehr: Neue Regeln für Autofahrer – bei Missachtung drohen hohe Strafen

Für Autofahrer kommt es ab Juli richtig dicke. Dann wird wohl ein neues Gesetz Inkrafttreten, das unbedingt beachtet werden sollte.

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© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Cannabis - das sind die Gesundheitsrisiken

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft treten. Cannabis wirkt schmerzlindernd und entspannend, birgt aber auch Gesundheitsrisiken. Ein Überblick über gesundheitliche Aspekte des Cannabis-Konsums.

Jetzt geht es ans Eingemachte! Kaum ist Cannabis in Deutschland legalisiert (und sorgt noch immer angesichts der Zustände im Gesundheitswesen für hitzige Diskussionen zwecks Prioritätensetzung), kommt es für Autofahrer bald mit voller Breitseite. Denn wer mit Cannabis im Verkehr erwischt wird, muss richtig blechen.

So wird der künftige Grenzwert für Cannabis im Verkehr wohl im Sommer in Kraft treten. Der Bundesrat werde voraussichtlich am 5. Juli über das Gesetz beraten, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin. Bis dahin gibt es noch einige Hürden zu überwinden.

Verkehr: Neue Regeln für Autofahrer

Das Gesetz ist bereits vom Bundestag beschlossen worden, brauche demnach keine Zustimmung in der Länderkammer. In Kraft trete es dann final nach der Verkündung, zum Termin sei noch nichts Konkretes zu sagen, so der Sprecher weiter. Das Gesetz schaffe für alle Rechtsklarheit und sei ein „maßgeblicher Beitrag“ zur Straßenverkehrssicherheit.

Wie bei der Promille-Grenze für Alkohol gilt künftig auch für Cannabis ein Grenzwert, ab dem Autofahrer Sanktionen drohen. Bezogen ist dieser auf THC, den berauschenden Wirkstoff. Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot.


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Für Fahranfänger und dem gemischtem Konsum von Cannabis und Alkohol kommen noch strengere Regeln. Die Schwelle folgt Empfehlungen einer Experten-Kommission. Bis zum Inkrafttreten des Grenzwerts gilt vorerst noch die striktere Linie, dass schon ab einem Nanogramm Sanktionen drohen. (mit dpa)