Jetzt wird es ernst! Eine neue Verkehrsregel wird in den nächsten Jahren zahlreiche Autofahrer treffen.
Dabei geht es um deinen Führerschein. Erinnere dich noch einmal zurück: Wann hast du deinen Lappen bekommen? Wenn Prüfung und Ausstellung vor Januar 2023 stattgefunden haben, dann solltest du jetzt ganz genau weiterlesen.
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Denn schon bald müsst ihr euren Führerschein umtauschen. EU-Befehl! Und eine Deadline gibt es auch.
Verkehr: Strenge Führerschein-Deadline
Um den europäischen Verkehrsbehörden die Arbeit zu erleichtern, sollen die Führerscheine in der EU vereinheitlicht werden. Seit 2013 wird die neue Lappen-Version ausgegeben – das heißt: Alle Führerscheine, die davor gemacht wurden, müssen nun umgetauscht werden. Das betrifft sowohl die rosa Papier-Version als auch die Plastik-Karte.
Für jeden Führerschein-Jahrgang gelten dabei eigene Umtausch-Fristen. Bei den Papierführerscheinen geht man dabei nach Geburtsjahren der Fahrer – bei späteren Führerscheinen geht es um den Ausstellungszeitraum.
Die Überblick für Papierführerscheine:
Geburtsjahr | Umtausch-Deadline |
1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1956 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Der Überblick für später ausgestellte Führerscheine in Plastik-Karten-Form:
Ausstellungszeitraum | Umtausch-Deadline |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Der neue EU-Führerschein kostet zwischen 25 und 30 Euro. Aber was passiert, wenn man die Frist verpasst?
Lass dich nicht erwischen!
Nun, auch hier muss bei niemandem sofort der Angstschweiß ausbrechen. Du darfst weiterhin legal Auto fahren, selbst wenn du deinen Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht hast. Deine Fahrerlaubnis erlischt dabei ja nicht. Aber wenn du in eine Polizeikontrolle gerätst, sieht das schon anders aus.
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Dann droht nämlich eine Verwarnung und ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Auch kein Beinbruch, aber ein Ärgernis, auf das man gut und gerne verzichten kann.