Im Straßenverkehr bei Eis und Schnee sollte man vorsichtig sein – dessen ist sich jeder Autofahrer im Winter bewusst. Ob man sich aber im Alltag penibel daran hält, ist wieder die andere Sache.
Gängige Verkehrssünden wie das freigekratzte Notfall-Guckloch in der Windschutzscheibe oder nicht entfernte Schneemassen auf dem Autodach – die kennen wir alle. Doch einen Fehler im Straßenverkehr haben viele Autofahrer gar nicht als einen solchen auf dem Schirm. Sollten sie aber – denn es drohen Schäden und Bußgeld-Strafen.
Verkehr bei Eis und Schnee: Winterdienst überholen?
Man kennt es: Man fährt auf der Landstraße hinter einem Trecker oder sonstigem landwirtschaftlichen Nutzfahrzeug hinterher, das deutlich langsamer unterwegs ist als man selbst. Alles klar – wenn möglich und erlaubt: Abwarten, bis die Gegenspur frei ist, und überholen. Da könnte man ja meinen, dass es beim Winterdienst und seinen Räum- und Streufahrzeugen genauso geregelt ist. Aber weit gefehlt.
Ist vor dir ein Räum- oder Streufahrzeug unterwegs, fährt dieses innerorts nur selten mit den erlaubten 50 km/h. Ungeduldige Autofahrer, die sich dadurch ausgebremst fühlen, sollten aber keinesfalls an einen Überholvorgang denken. Erst recht nicht auf der Autobahn.
Das könnte teuer werden
Gesetzlich ist es laut „ADAC“ zwar nicht verboten, den Winterdienst zu überholen, ABER: Es nützt meist nichts. Denn die Straße vor dem Räumfahrzeug ist logischerweise selten geräumt. Den Winterdienst zu überholen und dann in einer nicht befahrbaren Straße zu stecken, hilft niemandem. Genauso wenig, wie vom Streugut des Streufahrzeuges getroffen zu werden und Lackschäden in Kauf nehmen zu müssen.
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Verlagern wir den Winterdienst auf die Autobahn, sollten sich die anderen Verkehrsteilnehmer erst recht in Acht nehmen. Denn selbst wenn das langsamere Räumfahrzeug auf der ganz linken Spur unterwegs ist, gilt wie sonst auch: Rechts überholen ist verboten!
Wer sich daran nicht hält, riskiert eine 100-Euro-Geldbuße sowie einen einen Punkt in Flensburg.