Veröffentlicht inVermischtes

Verkehr: Reise wird zum teuren Vergnügen – DAMIT kommen Autofahrer jetzt nicht mehr durch

Wer als Deutscher mit dem Auto im Urlaub unterwegs ist, muss höllisch aufpassen. Denn es hat sich eine grundlegende Sache im Verkehr geändert.

Verkehr
© imago images/Pius Koller

Parkscheinautomat: Wer das tut, muss nichts bezahlen

In einigen Städten gibt es eine legale Möglichkeit, kostenlos zu parken. Erfahre im Video, wie das geht.

Na, da heißt es noch mehr: Augen auf beim Verkehr! Für viele Autofahrer ist Deutschland DAS Land mit den härtesten Strafen bei Verstößen im Verkehr. Dass es anders geht, beweist jede Autoreise durch unsere Nachbarländer. Deshalb ist es extrem wichtig, sich an die Verkehrsregeln im Ausland zu erhalten.

Denn nicht alle Zeichen und Regeln sind deckungsgleich zu denen, die zu Hause gelten. Denn längst bleiben Strafzettel oder Radarfallen im Ausland nicht mehr folgenlos, nur weil man wieder in Deutschland ist. Ein zwischen den EU-Mitgliedern geschlossenes Abkommen auf Gegenseitigkeit sorgt im Verkehr für die Möglichkeit, im Ausland verhängte Bußen in Deutschland einzutreiben. Doch nicht nur innerhalb der EU…


SUV für unter 300 Euro leasen!
Ein Elektro-SUV mit Panoramadach, Klimaautomatik, smarter Einparkhilfe und riesigem 467-Liter-Kofferraum für unschlagbare 289 Euro im Monat: HIER verraten wir, wo du das Leasing-Schnäppchen ergattern kannst🛒.


Verkehr: Reise wird zum teuren Vergnügen

Wie der „Automobilclub von Deutschland“ (AvD) warnt, sind seit dem 1. Mai nämlich auch Strafen in und aus der Schweiz in Deutschland gültig. Seitdem gilt der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag. Wer bei unserem Nachbarn geblitzt wird oder falsch parkt, muss damit rechnen, künftig unter Mithilfe des deutschen Bundesamts für Justiz Bußgelder zahlen zu müssen. Beträge von mindestens 80 Schweizer Franken oder 70 Euro bilden die Untergrenze dabei.

Da die Schweiz ein höheres Bußgeldniveau als Deutschland hat, wurde vereinbart, dass erst ab Überschreiten der gesetzlichen deutschen Obergrenze für Verkehrsgeldbußen von 2.000 Euro die Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung geprüft werden soll. Alles darunter muss bezahlt werden, auch in heimischen Gefilden!

DAMIT kommen Autofahrer jetzt nicht mehr durch

Dem BfJ wurde die Aufgabe zugewiesen, die ausländischen Bescheide zu bearbeiten und Bußgelder einzutreiben. Sie werden zunächst formal überprüft, ob sie korrekt und vollständig sind. Die ausländische Behörde muss einen rechtskräftigen Bescheid vorlegen. Dann wird kontrolliert, ob der Adressat die wesentlichen Verfahrensdokumente in seiner eigenen Landessprache erhalten hat und ob er ausreichend Gelegenheit erhielt, sich gegen die Vorwürfe zu wehren.


Mehr News:


Der „AvD“ rät Betroffenen, eingegangene Schriftstücke immer aufzubewahren. Mitglieder können sich von „AvD“-Vertrauensanwälten kostenlos beraten lassen. Wichtig auch zu wissen: Ausländische Fahrverbote dürfen im Inland nicht vollstreckt werden! Aber hier gilt, dass die EU eine Richtlinie vorbereitet, die im Ausland verhängten Fahrverbote auch gegen einen in Deutschland wohnenden Autofahrer wirksam werden zu lassen.

Die mit dem Einkaufswagen 🛒 gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Die Produkte werden nach dem besten Wissen unserer Autoren recherchiert und teilweise auch aus persönlicher Erfahrung empfohlen. Wenn Du auf so einen Affiliate-Link klickst und darüber etwas kaufst, erhält unsere Redaktion eine kleine Provision von dem betreffenden Online-Shop. Für Dich als Nutzer verändert sich der Preis nicht, es entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Einnahmen tragen dazu bei, Dir hochwertigen, unterhaltenden Journalismus kostenlos anbieten zu können.