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Verkehr: Autofahrer müssen sich vorsehen – DAS kann schnell teuer enden

Wenn Autofahrer in den Urlaub fahren, brauchen sie oft zusätzlichen Stauraum für Kleidung und Co. Doch im Verkehr müssen sie auch einige Regeln beachten.

© IMAGO/Rolf Poss

Das ändert sich im März für Verbraucher

Im März ändert sich einiges für die Menschen in Deutschland. So können mögliche Organspender ihre Spendebereitschaft ab Mitte März in einem zentralen Online-Register hinterlegen. Jugendliche, die in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, können sich ab März für den Kulturpass registrieren. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen bekommen ab März mehr Geld.

Wer in den Urlaub fährt, der kommt gerade mit Kindern im Auto schnell an seine Grenzen. Wohin mit dem ganzen Gepäck? Zum Glück können Autofahrer dabei tricksen. Eine Dachbox macht es möglich, die Kofferraumkapazitäten zu erweitern.

Doch Vorsicht: Im Verkehr kann die Dachbox schnell zur Gefahr werden. Und für Autofahrer bringt sie einige Hürden mit sich, die es zu beachten und meistern gilt. Was du mit einer Dachbox im Verkehr beachten musst, erfährst du hier.

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Verkehr: Experten mit deutlicher Warnung

Gerade beim Skiurlaub erweist sich die Dachbox für Skier und Co. als besonders praktisch. In den Osterferien dürfte es für viele jetzt wieder gen Winterberg, Feldberg und Co. gehen. Doch auf den Straßen gibt es mit einer Dachbox einiges zu beachten. Das fängt laut Experten der ARAG schon bei der Fahrweise an.


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Wer mit einer der Autoboxen unterwegs ist, sollte nicht übermäßig rasant auf den Straßen unterwegs sein. Die Experten weisen auf eine besonders vorsichtige und umsichtige Fahrweise hin. Vor Fahrtantritt sollten Autofahrer unbedingt prüfen, ob die Dachbox auch richtig angebracht wurde, damit sie sich bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht plötzlich selbstständig macht.

Diebstahl wird Autofahrern schnell zum Verhängnis

Wenn Touristen an ihrer Urlaubsdestination oder wieder zu Hause angekommen sind, sollten sie besser direkt die Gepäckbox ausräumen. Denn laut der ARAG ist die Box selbst zwar über die Teilkaskoversicherung abgesichert, gestohlene Inhalte könnten aber zum problematischen Versicherungsfall werden. Eigentlich sollte deine Hausratsversicherung dafür aufkommen. Es kann allerdings sein, dass du deiner Versicherung dafür nachweisen musst, dass die Dachbox ordnungsgemäß zum Zeitpunkt des Diebstahls verschlossen war und das dein Auto in einer Garage stand.


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Solltest du im Verkehr allerdings in einen Unfall verwickelt und auch deine Dachbox dabei beschädigt werden, so kommt für die Schäden deine Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Wer die Hinweise der ARAG-Experten im Hinterkopf behält und sich vorsieht, dem steht für einen erholsamen Urlaub – zumindest aus verkehrstechnischer Sicht – nichts mehr im Wege.