Sobald das Flugzeug am Flughafen von Palma de Mallorca gelandet ist, kann der wohlverdiente Urlaub auch endlich losgehen. Dann heißt es nur noch die Koffer in die gebuchte Unterkunft bringen und ab ans Meer, den Ballermann oder in die Stadt.
Beim Check-in wird einem als Urlauber allerdings noch jede Menge Papierkram zur Unterschrift vorgelegt. Um was genau es sich dabei alles handelt, wissen offenbar nur die wenigsten – dabei sind die Hintergründe bei einem Formular ganz besonders ernst.
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Urlaub auf Mallorca: Striktes Vorgehen beim Check-in
Wer sich für seine Insel-Auszeit in den Partyhochburgen El Arenal oder Magaluf niederlässt, der kann bei der Ankunft im Hotel, dem Hostel oder einem angemieteten Apartment prompt mit einer geforderten Unterschrift rechnen – nämlich für den „Gesetzeserlass vom 17. Januar 2020“. Doch was dort drin steht, scheint nur den wenigsten Urlaubern bewusst zu sein.
„Das war einfach ein Zettel an der Rezeption, auf dem wir unseren Namen und eine Unterschrift eintragen sollten. So genau hab ich das gar nicht gelesen“, versicherte beispielsweise ein Tourist gegenüber unserer Redaktion. Beim genaueren Hinsehen wäre allerdings aufgefallen, dass bei Nichtbefolgen der beschriebenen Handlungen eine Strafe von 6.001 Euro bis 60.000 Euro zu erwarten ist.
Urlaub auf Mallorca: Unterkunft muss sich absichern
Genauer gesagt steht dort geschrieben, „dass es den Gästen untersagt ist, Handlungen auszuführen, die eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit in dieser Einrichtung mit sich bringen können“. Damit ist nicht nur ein riskanter Sprung in den Pool gemeint, sondern „von einem Balkon oder einem Fenster zu einem anderen zu steigen“ – der gefährliche sogenannte Balconing-Trend, der in der Saison 2024 bereits zwei deutsche Todesopfer forderte.
Ob das Formular Besserung mit sich bringt? „Ich glaube, das bringt schon etwas – gerade bei Gruppen“, versicherte Pedro, Rezeptionist im Nura Boreal Hotel in Arenal, gegenüber unserer Redaktion. Er ist bereits seit 35 Jahren im Dienst und hatte glücklicherweise noch keinen der besagten Fälle von Balkonstürzen und dergleichen miterlebt. Die Anweisung von der Regierung erfüllen er und seine Kollegen trotzdem.
Mallorca-Rezeptionist betont: Keine Ausnahme unter Urlaubern
Doch das Schreiben gilt nicht nur für Ballermann-Touristen. „Ich muss das Formular auch Familien mit Kindern oder Älteren vorlegen“, erklärte der Angestellte. Ganz unabhängig von der Nationalität der Gäste. Vielmehr ist die Lage der Unterkunft entscheidend. „Eben da, wo viele Diskotheken sind und Party ist“, stellte er klar.
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Entfernt man sich beispielsweise nur ein paar Kilometer von der Playa, sieht es schon wieder ganz anders aus. Doch was ist denn schon eine kleine Unterschrift und das Einhalten der Regeln, wenn damit größere Tragödien im Urlaub vermieden werden können? Wir wünschen jedenfalls einen angenehmen Aufenthalt auf der Insel – ganz ohne Zwischenfälle.