Veröffentlicht inVermischtes

Urlaub: Staat will Familien finanziell unterstützen – doch nicht alle profitieren davon

Urlaub: Staat will Familien finanziell unterstützen – doch nicht alle profitieren davon

260187733.jpg
Einfach mal in die Wellen springen. Das war für viele Familien während der Pandemie unmöglich. Doch ihnen winkt jetzt ein günstiges Angebot. (Symbolbild) Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Ringo H.W. Chiu

Einen Urlaub, der nichts kostet, hätte jeder gerne. Nach den Strapazen der vergangenen anderthalb Jahre könnten vor allem Familien eine schöne und entspannte Reise gebrauchen.

Da kommt eine kostengünstige Reise sehr gelegen. Hier erfährst du, wie du dir einen fast kostenfreien Urlaub sichern kannst. Doch die Sache hat einen Haken.

Urlaub: So günstig bist du noch nie gereist

Viele Familien leiden unter der Belastung durch die Pandemie und könnten einen Urlaub wirklich gebrauchen. Doch nicht nur Corona steht ihnen im Weg, manche können sich eine Reise grundsätzlich nicht leisten. Und genau diese Familien hätten einen Urlaub dringend nötig. Deshalb bietet der Staat jetzt seine Unterstützung an und will Familienreisen subventionieren.

————————————-

Mehr Urlaubs-Themen:

————————————-

Das Bundesinnenministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gibt Familien die Möglichkeit, bis zu 90 Prozent der Kosten ihres nächsten Urlaubs zu erstatten. Damit müssten sie nur noch die übrigen zehn Prozent bezahlen. Doch nicht alle kommen dafür infrage, wie „Chip“ berichtet.

Urlaub geschenkt! Familien müssen DIESE Voraussetzungen erfüllen

Bevor du also deinen nächsten Familienurlaub planst, solltest du checken, ob du dich für das günstige Angebot qualifizierst. Auf der Seite des BMFSFJ kannst du das mit Hilfe eines Tools überprüfen. Dort werden dir verschiedene Fragen gestellt, zum Beispiel wo du wohnst, wie viele Personen zu deinem Haushalt gehören und wie hoch das Bruttohaushaltseinkommen ist. Insbesondere wird auch nach der Anzahl der Kinder gefragt und, ob du Sozialleistungen bekommst.

Liegt deine Familie unter der festgelegten Jahreseinkommensgrenze, dann kannst du das Angebot in Anspruch nehmen. Doch Vorsicht: Grundsätzlich besteht kein Rechtanspruch! Auch wenn du die Voraussetzungen erfüllst, ist die günstige Reise nicht garantiert, so „Chip“.

Das Angebot gilt bis zum 31. Dezember 2022. Es machen etwas über 90 Einrichtungen mit und es sollen noch weitere dazu kommen. Auf der Webseite des BMFSFJ kannst du checken, welche dabei sind und, ob diese noch freie Plätze haben. (mbo)