Der Sommer nähert sich seiner Hochphase – und ebenso tut es ihm das Urlaubs-Verhalten zahlreicher Deutschen gleich. Die steigenden Temperaturen tauscht der ein oder andere gegen noch heißere Ziele ein. Hier und da sind Fahrten mit der Fähre nötig, um ans Ziel zu kommen.
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Der größte Albtraum auf dem Weg in den Urlaub ist natürlich der Ausfall oder die Verspätung einer solchen Fähre. Was in der Heimat bei der Bahn gang und gäbe ist, will man ja eigentlich hinter sich lassen. Tritt der Worst Case aber trotzdem ein, sollten Reisende einige Tipps für die Rückerstattung unbedingt beherzigen.
Urlaub: Was tun, wenn das Fiasko droht?
Fähr-Fahrten sind überall möglich. So kommt man von Deutschland beispielsweise ganz entspannt nach Schweden, Norwegen oder Finnland. Das spart Zeit, Sprit und Nerven. Aber auch im Süden von Europa greift man gerne auf eine Schifffahrt zurück, wenn es nach Korsika oder Sardinien gehen soll.
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In den meisten Fällen kommen Urlauber ohne Probleme am Ziel an. Wie immer im Leben gibt es aber auch die Ausnahmen. Ausfälle und Verspätungen rauben einem im Urlaub die Nerven. Dabei sollte man allerdings kühlen Kopf bewahren, um seinen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen.
In einigen Fällen gibt es nämlich Geld zurück, wenn die Überfahrt nicht nach Plan verläuft. Wie der „ADAC“ berichtet, ist dies bei einer kompletten Annullierung der Fahrt sowie bei Verspätungen ab 60 Minuten der Fall.
So viel Geld steht dir zu
Allerdings gibt es keine Allgemeinformel, die allen Passagieren das gleiche Recht einräumt. Laut „ADAC“ müssen die Reedereien Urlauber bis spätestens 30 Minuten vor geplanter Abfahrtszeit über voraussichtliche Abfahrt und Ankunft informieren. Verzögert sich die Fahrt um 90 Minuten oder fällt gar aus, gibt es zwei Optionen.
Entweder eine Fahrt mit einem anderen Schiff zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Bedingungen – oder die Erstattung des Fahrpreises und kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsort. Ebenso müssen kostenlose Getränke oder Imbisse gestellt werden. Sollten aus den Ausfällen zusätzliche Übernachtungen resultieren, muss die Fährgesellschaft mindestens drei Nächte für 80 Euro pro Person übernehmen. Ausgenommen sind wetterbedingte Ausfälle.
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Bei kleineren Verspätungen können Erstattungen abhängig von der Fahrtdauer geltend gemacht werden. Wichtig: Man sollte sich Verspätungen und Annullierungen bestätigen lassen und die Belege aufbewahren. Damit will man sich im Urlaub zwar nicht herumschlagen – aber so hat man anschließend zwei Monate Zeit, um die Entschädigung zu verlangen.