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Sparkassen-Hammer! Plötzlich gibt es für Kunden tausende von Euros zurück

Hammer-Urteil für die Sparkasse! Kunden müssen DIESE Sache jetzt ganz dringend wissen. Es geht um viel Geld.

© IMAGO/Sven Simon

Sparkasse und Co. verabschieden sich von Girocard - so geht's für Kunden weiter

Die Sparkasse präsentierte einen Nachfolger zur klassischen Girocard (ehemals EC-Karte): die Sparkassen-Card. Sofern diese mit einem Visa-Co-Badge ausgestattet sind, können Kunden sie auch bei Apple Pay und Googles mobilem Bezahlen benutzen.

Sparkassen-Kunden, aufgepasst! Plötzlich gibt es Geld von dem Institut zurück. Viele Sparer wurden bei Prämiensparverträgen durch unzulässige Zinsanpassungen benachteiligt. Du solltest deine Ansprüche bei deiner Bank durchsetzen.

Zusätzlich zum Zins auch noch eine Prämie on top – klingt verlockend, oder? Prämiensparverträge, die insbesondere Sparkassen („Vorsorgesparen“, „Vermögensplan“), aber auch Volks- und Raiffeisenbanken („Bonusplan“, „VRZukunft“) in den 90er und 00er Jahren zahlreich verkauft haben, sollten genau das bieten. Doch jetzt kommt ans Licht: Dass die Banken die Zinsen belieb angepasst haben, war so nicht korrekt!

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Sparkassen-Kunden sollten sich jetzt gut beraten lassen

Und dabei geht es nicht bloß um Peanuts, sondern um ein ordentliches Sümmchen. Verbraucherzentralen schätzen, dass Betroffenen so über die Jahre im Schnitt 4.000 Euro Zinsen entgangen sind. Du solltest jetzt unbedingt handeln!

Wenn du einen solchen Vertrag hast, solltest du die Beratungsstelle deiner nächstgelegenen Verbraucherzentrale aufzusuchen. Dort kannst du nachrechnen lassen, ob und wenn ja, wie viel Geld dir durch die unzulässigen Zinsanpassungen entgangen ist.

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DAS sollten Sparkassen-Kunden jetzt auf keinen Fall tun

Ergibt sich daraus tatsächlich ein Anspruch, könnten Betroffene die Auszahlung der ausstehenden Zinsen bei ihrer Bank einfordern, sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das gilt sowohl für diejenigen, die ihren Vertrag noch haben, als auch für die, denen der Vertrag ab 2021 gekündigt wurde oder die von sich aus gekündigt haben.


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Noch sind die Ansprüche nicht verjährt. Bei Problemen bei der Durchsetzung können die Verbraucherzentralen helfen. Hat auch das keinen Erfolg, dann musst du eventuell sogar bis vor Gericht ziehen! Was du auf keinen Fall tun solltest: Vergleichsangebote deiner Bank oder Sparkasse ungeprüft annehmen, rät Hummel. (mit dpa)