In diesen Zeiten kann wohl jeder Deutsche etwas mehr Geld in der Geldbörse gebrauchen. Das geht auch Kunden der Sparkasse und anderen Banken so.
Einige Sparkassen-Kunden könnten tatsächlich eine Überweisung von dem Geldinstitut bekommen. Dabei geht es um ein BGH-Urteil zu Kontogebühren.
Sparkasse und Co: Einigen Kunden steht eine ordentlich Rückzahlung zu
Das Urteil des BGH wurde am 27. April 2021 gefällt. Demnach müssen die Sparkasse und andere Banken die Zustimmung ihrer Kunden bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einholen. Deswegen müssen diese nachträglich um Zustimmung für die aktuellen Gebühren bitten.
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Das ist die Sparkasse:
- Sparkasse organisiert durch den Dachverband DSGV e.V. (Deutscher Sparkassen- und Giroverband)
- Verbund von Sparkassen, öffentlichen Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern
- Mehr als 200.000 Mitarbeiter
- über 12.000 Geschäftsstellen und mehr als 375 Institute (2021)
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Einige Banken weigerten sich jedoch, das Geld an die Kunden zurückzuzahlen. Die Verbraucherzentrale klagte deswegen Ende 2021 gegen Gebührenerhöhungen von zwei Sparkassen. Dieser Klage haben sich mehrere hundert Kunden angeschlossen. Mehr als 3000 Bank-Kunden sollen sich bei den Verbraucherzentralen bis Februar 2022 über die Geldinstitute im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil beschwert haben. Noch mehr baten die Experten um Rat, berichtet der „Merkur“.
Sparkasse und Co: SO kannst du an die Gebühren kommen
Kunden können bereits gezahlte Gebühren zurückfordern. Hier gibt es eine andere Rechtslage, wenn die Banken das Konto gekündigt haben oder damit drohen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist es ein „dreister und unseres Erachtens rechtswidriger Versuch“, Bankkunden davon abzuhalten, ihre Rechte durchzusetzen.
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Deswegen klagt die Verbraucherzentrale bereits gegen fünf Banken in Zusammenhang mit dem BGH-Urteil. Bereits im vergangenen Oktober hatte die Finanzaufsicht Bafin die Geldhäuser ermahnt, sie sollten das Urteil der Karlsruher Richter beachten, „alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen“. Es stehe den Kunden zu, Erstattungsansprüche geltend zu machen.
Doch lohnt sich eine Klage gegen die eigene Bank, wenn diese einfach nicht zurückzahlt? Das ist eher fraglich! Häufig geht es um wenige hundert Euro. Es könnten Anwalts- und Gerichtskosten anfallen, die eine Klage nicht lukrativ machen, so „Merkur“.