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Saturn wegen PlayStation 5 in Schwierigkeiten – Verbraucherzentrale gewinnt vor Gericht

Saturn wegen PlayStation 5 in Schwierigkeiten – Verbraucherzentrale gewinnt vor Gericht

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Günstig Einkaufen: 10 Tipps zum Geld sparen im Supermarkt

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Der Wunsch nach der PS5 ist bei Tausenden Kunden immer noch ungebrochen, auch bei Saturn. Dabei ist die Playstation bereits seit 2020 auf dem Markt.

Wer sich damals eine solche Spielekonsole sichern wollte, musste sie bei Saturn oder anderen Elektronikmärkten vorbestellen, die Nachfrage war riesig.

Saturn verliert vor Gericht gegen Verbraucherschützer

Doch nun gibt es ein Gerichtsurteil gegen Saturn. Die Verbraucherzentrale Sachsen reichte im Januar 2021 eine Klage gegen den Elektronikriesen ein. Denn mehrere Kunden hatten die Spielekonsole vorbestellt, dafür auch bezahlt, allerdings nie eine Bestellbestätigung erhalten. Das sah der Verbraucherschutz als nicht zulässig an.

Als die Playstation dann wegen des massiven Ansturms nicht lieferbar war, behauptete Saturn, dass wegen der fehlenden Bestellbestätigung kein Vertrag zustande gekommen sei.

Das hat das Landgericht München nun anders gesehen und den Elektronikmarkt dazu verdonnert, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. In diesen stand nämlich, dass nur durch eine Bestellbestätigung oder den Versand der Ware ein Kaufvertrag zustande komme.

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Wie das Portal GamesWirtschaft“ mitteilte, habe das Landgericht München als Urteilsbegründung folgendes genannt: Der Online-Shop müsse dafür Sorge tragen, dass trotz objektiv erwartbar hohen Bestellvolumens im Zusammenhang mit Bestellungen des infrage stehenden Produkts die gesetzlich geforderten Bestellbestätigungen verschickt werden können“.

PS5 war extrem begehrt und damit hätte gerechnet werden müssen

Es sei bereits vorher deutlich geworden, dass das Bestellvolumen extrem hoch sein werde, da die PS5 nur online zu bekommen gewesen sei. Damit hätte der Elektronikmarkt rechnen und eben die Serverkapazitäten erhöhen müssen, um jedem Besteller eine Bestätigung zukommen zu lassen. Saturn ist vom Gericht auch zur Änderung der AGB verdonnert worden.

Ob die Kunden, die gemeinsam mit der Verbraucherzentrale geklagt hatten, jemals ihre Spielekonsole bekommen haben, ist nicht bekannt. (fb)