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Rewe: Rückruf von beliebtem Aufstrich – vor allem SIE sollten aufpassen

Rewe-Kunden aufgepasst: Ein bestimmtes Produkt sollte nun umgehend wieder zurückgebracht werden – der Grund ist ernst!

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Rewe: Die Erfolgsgeschichte der Supermarktkette

Die Rewe Group mit Sitz in Köln ist eine der größten Handelskonzerne Deutschlands. Zu ihr zählen nicht nur die Supermarktkette Rewe. Dazu gehört auch Penny, Toom, Billa in Österreich, DER Touristik Deutschland und Lekkerland.

Auch wenn die Qualitätsstandards im Bereich unserer Lebensmittel inzwischen so hoch sind, dass eigentlich gar nichts mehr schiefgehen dürfte, kommt es immer wieder zu Rückruf-Aktionen. So auch jetzt bei der Supermarktkette Rewe…

Wer seinen Einkauf kürzlich bei Rewe erledigt hat, der sollte besser schnell seinen Kühlschrank checken, ob möglicherweise auch das folgende Produkt im Einkaufswagen gelandet ist – der Lebensmittel-Riese ruft nämlich einen Artikel aus seinem Sortiment zurück!

Artikel aus Rewe-Sortiment betroffen

Genauer gesagt handelt es sich beim betroffenen Produkt um den Aufstrich mit dem Namen „Thunvisch Aufstrich vegan“. Wie der Hersteller Revo Foods selbst mitteilte, seien alle Exemplare mit 40 Gramm, der Chargennummer 010 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 14. Februar 2023 betroffen.

Am Produkt selbst gebe es allerdings keine Mängel, die zu gesundheitlichen Folgen oder Ähnlichem führen könnten. Stattdessen liege das Problem am Etikett: Dort ist nämlich nicht aufgelistet, dass auch das Allergen Weizen im Aufstrich enthalten ist – besonders für Personen mit einer Gluten-Unverträglichkeit ist dies allerdings wichtig zu wissen.

Rückgabe erfolgt problemlos

Rewe-Kunden mit einem der betroffenen Produkte können den Aufstrich nun problemlos in ihrem Markt zurückgeben. Auch ein Kassenzettel ist für den Umtausch oder eine Geldrückgabe nicht nötig. Neben Rewe wird der vegane Aufstrich allerdings auch noch in anderen Supermärkten angeboten.


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Wie der Hersteller in seiner Mitteilung angab, konnte glücklicherweise ein Großteil der Charge noch abgefangen werden, bevor sie in den jeweiligen Märkten landete. Den Kunden, die den Aufstrich nicht zurückgeben möchten, kommt die Firma mit Humor entgegen: „Rechtlich gesehen können wir Ihnen nicht sagen, dass dieses Produkt konsumierbar ist, aber wir können Sie auch nicht davon abhalten, es zu essen! Den Mutigen empfehlen wir, einen Stift zu nehmen und das Folgende auf den Boden zu schreiben: ‚Enthält Weizen‘“